Der Bundesinnungsmeister zu den Herausforderungen der Corona-Krise:

Bundesinnung an der Seite der Betriebe

von David Lodahl

Gemäß den am 15.3.2020 verkündeten Ausgangsbeschränkungen kommt es zu weiteren Einschränkungen auch für den betrieblichen Alltag. Aus Sicht der Bundesinnung ist eine Betroffenheit der Elektrotechniker und –innen und aller Berufsgruppen der Elektrotechnik in folgendem Ausmaß gegeben:

  1. Arbeitnehmern im Innendienst ist im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, soweit betrieblich möglich und wirtschaftlich vertretbar, Homeoffice zu gewähren.
  2. Der Detailverkauf (Elektrohandel/Einzelhandel) ist für die Dauer der verkündeten Maßnahmen einzustellen.
  3. Arbeitnehmer im Außendienst (Facharbeiter) dürfen nur dringende Aufträge ausführen. Dies gilt insbesondere für Notfalldienste, die den störungsfreien Betrieb von elektrischen Anlagen als kritischer Infrastruktur gewährleisten sollen. Im Hinblick auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter obliegt es den Unternehmen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob künftig auch bereits getätigte Aufträge von Arbeitnehmern im Außendienst (Facharbeiter) im Alleingang ausgeführt werden.

Darüber hinaus hat uns der Großhandel mitgeteilt, dass dieser weiterhin liefert. Der Aufenthalt außerhalb des Wohnbereichs ist ausnahmslos nur gestattet für:

  1. Berufsarbeit (entsprechend den Ausführungen zur Betroffenheit, siehe oben)
  2. notwendige Besorgungen (Lebensmittel und Medikamente)
  3. Hilfe für andere Personen
  4. Spaziergänge nur einzeln oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt

Die Formulare zur Anmeldung von Kurzarbeit werden ab 16.3.2020 auf der Homepage vom AMS, wie auch nähere Information dazu verfügbar sein:

https://www.ams.at/organisation/formulare

Als Bundesinnungsmeister rate ich euch, den Betrieb auf das Mindeste einzustellen. Arbeiten, welche aufschiebbar sind, gehören verschoben. Bitte organisiert eure Mitarbeiter in Störungsdiensten, welche derzeit wirklich gefragt sind. Die Stromversorgung ist das Um und Auf gerade in Tagen wie diesen und da braucht die Republik uns ElektrotechnikerInnen.

Wichtig ist nur, eure Auftraggeber zu informieren, dass die Baustelle nicht fristgerecht fertiggestellt werden kann. In Kürze wird auf der Website der Bundesinnung auch ein Formular für die Anspruchsanmeldung auf Vertragsanpassung im Fall der Unmöglichkeit zur Leistungserbringung bzw. -erfüllung für Elektrotechniker zur Verfügung gestellt.

Am 15.3. hat das Bundesministerium für Finanzen steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlicht (siehe Beilage – HIER KLICKEN).

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin seit mehreren Tagen für euch im Dauereinsatz und kann euch sagen, dass die Bau- unternehmen die von uns bekanntgegebene Vorgangsweise teilen.
Unser Wichtigstes Hab und Gut sind unsere Mitarbeiter und genau auf die müssen wir nun achten und sie schützen!
Wir halten als Team Österreich zusammen und werden diesen Virus gemeinsam bekämpfen und besiegen. In diesem Sinn schaut auf eure Mitarbeiter, eure Familie und euch selbst!

Und bleibt mir ja gesund!
Euer Andreas Wirth
Bundesinnungsmeister der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker

Quelle: Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker

 

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