Keine Ökostromförderung für Wasserkraft in sensiblen Gebieten!

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Doch vor allem im Bereich der Kleinwasserkraft (bis 10 MW Leistung) sind die Grenzen der ökologischen Verträglichkeit bereits erreicht. Denn rund 2/3 aller aktuellen Wasserkraftwerksvorhaben sind in sensiblen Gebieten wie z. B. Natura 2000-Gebieten oder Gewässerstrecken in (sehr) gutem ökologischem Zustand verortet. Aktuellstes Beispiel: das geplante Kleinwasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm, das an einer der hochwertigsten und längsten frei fließenden Fließstrecken Österreichs und in einem Natura 2000-Gebiet errichtet werden soll. „Die Förderung erneuerbarer Energien ist zweifelsohne immens wichtig, um den Erneuerbaren in der bestehenden verzerrten Marktsituation, in der Fossile immer noch die Nase vorne haben, den Rücken zu stärken und die Energiewende voranzutreiben. Doch die Unterstützung naturschutzfachlich und energiewirtschaftlich nicht darstellbarer Vorhaben wie des Kleinwasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm durch Mittel der Ökostromförderung – und damit letztlich durch Steuergelder – würde nicht nur die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie konterkarieren, sondern einen negativen Präzedenzfall schaffen, der nicht vorstellbare Auswirkungen auf die gesamte Gewässerlandschaft des Landes sowie darüber hinaus hätte“, so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Keine Förderung für unrentable und unökologische Kleinwasserkraft!
Laut ÖSG 2012 wäre das Kraftwerk an der Schwarzen Sulm mit knapp 3 Mio. Euro an Investitionszuschüssen förderbar, dem Entwurf der Novelle nach sogar um 30 % mehr! „Dass das Kleinwasserkraftwerk »Schwarze Sulm« nach wie vor nicht vom Tisch ist, ist dabei lediglich einer Reihe an Formalfehlern und unglücklichen Umständen geschuldet. Und dass solche Projekte, die wirtschaftlich nicht darstellbar sind, durch öffentliche Gelder unterstützt werden sollen, ist in keinster Weise nachvollziehbar und geht an einer notwendigen modernen und naturverträglichen Energiewende völlig vorbei“, so Maier weiter. Im Vorfeld der anstehenden Novelle des Ökostromgesetzes fordert der Umweltdachverband daher die uneingeschränkte Ausnahme von der Ökostromförderung von Kleinwasserkraftwerken in ökologisch sehr guten Gewässerstrecken bzw. von Vorhaben, die im Zuge eines Verfahrens nach § 104a Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) bewilligt wurden (Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot nach EU-Wasserrahmenrichtlinie).

Sanierung von Anlagen und differenziertere Fördermodelle für Erneuerbare
Im Zentrum einer naturverträglichen Energiewende muss daher neben Energieeinsparungen die Sanierung bestehender Anlagen stehen, um durch eine Steigerung der Leistung mehr Effizienz in der Energieproduktion zu erreichen und noch nicht erschlossene Gebiete vor weiteren Eingriffen zu bewahren. Maier dazu: „Für die ökologische und energiewirtschaftliche Verbesserung bestehender Wasserkraftanlagen muss es auch weiterhin entsprechende Förderungen geben. Prinzipiell sollte mit der anstehenden Ökostromnovelle aber ein Systemumbau bei der Wasserkraft eingeleitet werden: Förderung nur mehr für die Modernisierung und das Repowering bestehender Anlagen, keine öffentlichen Mittel mehr für die Zerstörung der letzten freien Fließgewässerstrecken Österreichs.“

Für alle andere Formen der Energieaufbringung aus erneuerbaren Energien gilt: Individuelle Förderregime sind weiterhin nötig. „Ich würde mir wünschen, dass wir keine Förderung erneuerbarer Energien mehr brauchen. Insbesondere die Einspeisetarife sind mir hier ein Dorn im Auge. Aber solange fossile und nukleare Energieerzeugung massiv subventioniert werden und damit die Marktreife Erneuerbarer verhindern, braucht es ein spezifisches Förderregime für jede einzelne Form der Aufbringung. Ansonsten sind unsere Klimaziele nie und nimmer erreichbar. Klar ist für uns aber auch, dass der Ausbau der Erneuerbaren strategisch zu erfolgen hat, um einen Wildwuchs zu vermeiden. Damit sind überregionale Pläne und Zonierungen bei deren Erstellung ökologische und soziale Aspekte mitberücksichtigt werden, österreichweit zu etablieren. Bei der Windkraft sollte der Fokus weiterer Förderungen auf die Verdichtung bestehender Windparks und das Repowering sowie die Nutzung ausgewiesener Standorte gelegt werden. Das größte Potenzial für zusätzlichen Ökostrom sehe ich bei der Photovoltaik – ohne Konflikte mit Naturschutz oder Landschaftsbild – da es jede Menge geeigneter, aber ungenutzter Dächer und Flächen in Industrie-, Gewerbe- und Wohngebieten gibt. Mit einer Umstellung von der derzeitigen Tarifförderung auf eine Investförderung (mit Ausnahme der Bürgeranlagen!) könnte locker eine Verdreifachung der jährlichen Installationsmenge erreicht werden. Bei Biomasse und Biogas sollten aus volkswirtschaftlichen und auch ökologischen Gründen die bestehenden Anlagen gesichert werden. Argumente sind u. a. die sichere Verfügbarkeit und Speichermöglichkeit (im Unterschied zu Windkraft und Photovoltaik) und die kurzen Transportwege. Auch ökologisch ist es von Vorteil, Gülle und Mist energetisch zu nutzen, als die ohnehin schon verarmten Wiesen weiter zu überdüngen“, so Maier abschließend.

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