Die Parteien haben sich auf eine Novelle des Ökostromgesetzes geeinigt. Erfreulich ist, dass die teilweise seit 2016 in der Wartschlange festhängenden Windparks nun mit Förderverträgen bedient werden können, wenn auch mit schmerzlichen Einschnitten bei den Einspeisetarifen. Die Lösung erfolgt jedoch auf Kosten der Zukunft durch einen Vorgriff auf die Fördermittel von 2021. Durch den Abbau der Warteschlange werden diese Mittel aufgebraucht. Für neue Projekte gibt es damit keine Perspektive. „Das ist schade, angesichts der Klimakrise hätten wir mutige Schritte erwartet “, kommentiert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft die Einigung.
Warteschlange abgebaut
Erfreut zeigt sich Stefan Moidl, dass eine Novelle des Ökostromgesetzes beschlossen wurde. Derzeit hängen 200 fertig genehmigte Windkraftwerke mit einer Leistung von 600 Megawatt in einer Warteschlange bei der Förderstelle fest, die ältesten Anträge stammen aus 2016. Durch die Novelle können diese Anlagen mit Förderverträgen versorgt werden. Allerdings wird es deutliche Einschnitte bei der Höhe der Einspeisetarife für alle Anlagen geben.
Keine Perspektive für neue Windparks
Zu bedauern ist, dass für den Abbau der Warteschlange anders als bei der Biomasse oder bei der Photovoltaik keine Sondermittel zur Verfügung gestellt werden, sondern einfach Mittel aus der Zukunft vorgezogen werden. Durch den Abbau der Warteschlange werden diese Mittel beinahe gänzlich aufgebraucht werden. Für neue Projekte gibt es damit keine Perspektive. „Das ist schade, angesichts der Klimakrise hätten wir eine Lösung erwartet, die ein deutliches Signal an die Branche gibt, dass die Windkraft nun stark ausgebaut werden soll“, so Moidl.
Quelle: Interessengemeinschaft Windkraft Österreich
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