Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg und der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg am 9.12.2021 bekanntgab, kam es bei einer deutschen Unternehmensgruppe, die den Erwerb, den Handel und die Vermietung von technischen Einrichtungen betreibt, zur Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges. Mehrere deutsche Medien – darunter auch das Handelsblatt (www.handelsblatt.com) – meldeten noch am gleichen Tag, dass es sich dabei um die Deutsche Lichtmiete AG handelt. Das genannte Unternehmen reagierte umgehend mit der Veröffentlichung einer Pressemeldung.
In der Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Oldenburg heißt es: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – führt gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche einer Unternehmensgruppe, die den Erwerb, den Handel und die Vermietung von technischen Einrichtungen betreibt. Das zur Finanzierung des Geschäftsmodells benötigte Kapital wurde in erheblichem Umfang von Investoren erlangt. Hierzu bediente sich die Gruppe zweier Finanzierungsmodelle. Dies war anfänglich das Modell der Direktinvestition. Dabei erwarben die Anleger Technikprodukte von den ausgebenden Konzerngesellschaften, die sie anschließend von den Anlegern mieteten und an gewerbliche Kunden weitervermieteten. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit erwarben die Gesellschaften ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurück, wobei den Anlegern eine jährliche Rendite von über 5 % zugesagt wurde.
Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben.
Vor diesem Hintergrund erließ das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten und betroffenen Gesellschaften. Diese wurden gestern durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei vollstreckt.
Das Unternehmen reagiert
Währenddessen bestätigte die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe mittlerweile offiziell, dass am 8.12.2021 eine Hausdurchsuchung in ihren Betriebsräumen stattgefunden hat. Hintergrund der Durchsuchung sind Ermittlungen gegen vier Personen, die die Staatsanwaltschaft Oldenburg gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg aufgenommen hat.
Alexander Hahn, Vorstand der Deutsche Lichtmiete AG, erklärt: „Die Deutsche Lichtmiete kooperiert vollumfänglich mit den ermittelnden Behörden. Wir werden im Interesse unserer Mitarbeiter, Investoren und der weiteren Beteiligten aktiv dazu beitragen, die Vorwürfe schnellstmöglich aufzuklären.“
Das Unternehmen bittet um Verständnis, dass es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zunächst nicht weiter äußern kann, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Das Geschäftsmodell
Die Deutsche Lichtmiete gibt auf ihrer Website an, mehr als 5.000 Investoren für ihr Geschäftsmodell gewonnen, über 700 Projekte abgewickelt und damit mehr als 390 Mio. Tonnen CO2 eingespart zu haben. Die Deutsche Lichtmiete hat laut eigenen Angaben das Segment »Light as a Service« im Jahr 2008 in Deutschland begründet. Auf der Website unterstreicht die Deutsche Lichtmiete darüber hinaus ihre Marktposition mit dem Satz: Die Deutsche Lichtmiete ist heute die klare Nummer Eins für die Vermietung von LED-Beleuchtung für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen.“ Auf ihrer Website wirbt die Deutsche Lichtmiete für ihr Partnerprogramm und gibt an, passende Qualitätsleuchten für jedes Kundenprojekt einzusetzen.
Börsenkurs bricht ein
Bereits am 10.12.2021 hatte die Meldung über die Ermittlungen Auswirkungen auf den Börsenkurs. Das deutsche Portal für Unternehmensanleihen www.bondguide.de schrieb noch am gleichen Tag: „Gestern wurden die News noch weitestgehend ignoriert, die Anleihen schlossen noch bei 90 % oder darüber – erst heute begann der Zusammenbruch in die theoretische Wertlosigkeit auf 10 bis 15 %.“
Was sagt der gelernte Österreicher in einem derartigen Fall? – Es gilt die Unschuldsvermutung.