„Ab 1. 1. 2016 bleiben den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern im Durchschnitt 1.000 Euro mehr pro Jahr am Konto“, hallt die Aussage von Ministerin und ÖAAB-Chefin Johanna Mikl-Leitner noch immer in meinen Ohren. Offensichtlich ist eine »Randgruppe«, die mit am meisten in das Steuersystem einbezahlt, nicht unter den Begünstigten.
Bereits Anfang 2014 wurde die Maximalgrenze für den Sachbezug, bei privat genutzten Firmenwagen, von 600 Euro auf 720 Euro erhöht. Wer nachweislich weniger als 500 Kilometer privat im Monat fährt, für den gilt nur der halbe Hinzurechnungsbetrag in Höhe von 0,75 Prozent der Anschaffungskosten. Bisher musste man hier maximal mit bis zu 300 Euro im Monat rechnen, doch mittlerweile wurde die Grenze auf 360 Euro erhöht.
Die aktuelle Steuerreform, die am 1. 1. 2016 in Kraft tritt, geht einen Schritt weiter und erhöht den monatlichen Sachbezug für Autos mit mehr als 130 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer auf 2,0% statt 1,5%.
Jetzt kommt die Verwirrung
Ursprünglich war der neue Grenzwert mit 120 Gramm angesetzt, wurde aber nach zu großem Widerstand kürzlich wieder auf 130 Gramm erhöht.
Ich habe mich bei mehreren Stellen schlau gemacht und genauso viele verschiedene Auskünfte bekommen.
Zuerst versuchte ich vergeblich, beim ÖAMTC relevante Informationen zu bekommen.
Von der Abteilung Finanzpolitik der Wirtschaftskammer Wien bekam ich die Info, dass ab 2017 der Grenzwert von 130 Gramm, jährlich um 4 Gramm reduziert wird. Zugleich wird die Obergrenze für Autos, die den Grenzwert überschreiten, auf 960 Euro, bzw. 480 Euro für Privatnutzung unter 500 Kilometer, erhöht. Ob die Grenzwerte rückwirkend gültig sind, konnte ich aus dem, mir vorliegendem Auszug, nicht herausfinden. Zitat: „Es gilt die Emissionsgrenze im Jahr der Anschaffung des KFZ.“
Schließlich wandte ich mich direkt an den Pressesprecher des Bundesministeriums für Finanzen. Hier erfuhr ich, dass sich der Grenzwert von 130 Gramm, ab 2017 jährlich um nur 3 Gramm verringert.
Für Autos, die vor 2016 angeschafft wurden, gilt der jährlich verringerte Grenzwert des aktuellen Jahres. Andererseits gilt für ab 2016 gekaufte Neuwagen, der Grenzwert des Jahres der Anschaffung.
Laut dieser Information bedeutet das, wenn ich aktuell ein Auto besitze, das 128 Gramm CO₂ Ausstoß pro Kilometer hat, liegt mein Hinzurechnungsbetrag im Jahr 2017 bei 2,0%, während jemand, der 2016 ein Auto mit 130 Gramm CO₂ Ausstoß pro Kilometer gekauft hat, nur mit 1,5% rechnen muss.
Das Resümee meiner Erfahrungen ist, dass man sich beim Neuwagenkauf für eine der verschiedenen Informationsgrundlagen entscheiden muss und danach nur hoffen kann, dass die gewählte Antwort richtig ist. Ganz wie bei der Millionenshow, nur ohne Joker und Sicherheitsstufen.
Mein Rat für alle, die sich in den nächsten Jahren nicht über CO₂-Grenzwerten ärgern wollen:
Ein Auto mit maximal 118 Gramm CO₂ Ausstoß pro Kilometer kaufen!
Damit ist man für die nächsten Jahre auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Hier nochmals alles in einer Übersicht:
Maximalgrenze in € für den Sachbezug bei privat genutztem Firmenwagen (>500 km privat):
Vor 2014: 600 Bis 1.1.2016: 720 Ab 1.1.2016: <130g: 720 >130g: 960
Maximalgrenze in € für den Sachbezug bei privat genutztem Firmenwagen (<500 km privat):
Vor 2014: 300 Bis 1.1.2016: 360 Ab 1.1.2016: <130g: 360 >130g: 480
Grenzwerte:
2016: 130g 2017: 127g 2018: 124g 2019: 121g 2020: 118g
Um meine Leser auf dem Laufenden zu halten, kämpfe ich mich auch weiterhin durch den Informations-Dschungel.
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Der Sachbezug ist wirklich ein Dauerbrenner in Sachen Änderungen. Hier findet sich noch ein guter Artikel der das wesentlichste auch rund um die Steuerreform zusammenfasst: http://blog.hellerconsult.com/…Liebe Grüße Yvonne Reif
„Gänzlichausgenommen von Hinzurechnungsbeträgen sind Elektroautos.“So ist es!Nebenbei würde unsere Branche wahrscheinlich sehr von einer besseren Infrastruktur für E-Autos profitieren
Das bedeutet, ein Tesla kostet mir als Arbeitnehmer keinen Cent ?Meinem Chef keine Lohnnebenkosten und dieses Teil geht unwahrscheinlich gut.Umdenken Freunde und den Schelling austricksen.