Berlin (ots) – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor dem Kauf von Billigst-Energiesparlampen, da diese zu viel Quecksilber beinhalten können. Dies ist das Ergebnis aktueller Untersuchungen der DUH. Von einem akkreditierten Labor durchgeführte Analysen im Jahr 2017 ergaben 65 Überschreitungen des gesetzlichen Quecksilbergrenzwertes von 2,5 Milligramm in Energiesparlampen.
Dies zeigt: Noch immer werden Billiglampen mit einer ungenauen Methode zur Quecksilberdosierung verkauft. Die DUH fordert die deutschen Bundesländer dazu auf, die Elektro- und Elektronikgerätestoffverordnung konsequent zu vollziehen und eine funktionierende Produktüberwachung sicherzustellen.
Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. „Dass wir bei Produkttests 65 Lampen mit zu viel Quecksilber festgestellt haben, ist ein Skandal. Hohe Quecksilberwerte in Energiesparlampen sind kein Zufall, sondern lassen sich auf billige und unpräzise Produktionsverfahren zurückführen. Durch die verantwortungslosen Praktiken Einzelner gerät eine Lichttechnologie in Verruf, die effizient und klimafreundlich ist“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Energiesparlampen weisen mit bis zu 20.000 Betriebsstunden eine besonders lange Lebensdauer auf und sparen im Vergleich zu Halogenlampen sehr viel Energie ein.
Wenn bei der Herstellung von Energiesparlampen das Quecksilber mit einer Pillendosierung eingebracht wird, kann es praktisch zu keiner Grenzwertüberschreitung kommen. Die leider immer noch zu häufig eingesetzte Tropfendosierung ist hingegen sehr ungenau und kann schnell zu Überschreitungen führen. „Die Tropfendosierung wird eigentlich nur zur Herstellung von Billigstware eingesetzt. Für Qualitätsprodukte wird in aller Regel die Pillendosierung genutzt, sodass Verbraucher auf Qualität achten und sich nicht am niedrigsten Preis orientieren sollten. Wir raten Verbrauchern, sich im Fachhandel beraten zu lassen“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Gegen die Steinigke Showtechnic GmbH reichte die DUH am 5. Februar 2018 Klage beim Landgericht Würzburg in Deutschland ein. Der Hersteller weigert sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die gewährleistet, dass zukünftig keine Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber mehr verkauft werden. Eine Laboranalyse ergab bei Steinigke-Lampen deutlich zu hohe Quecksilberwerte von bis zu 13 Milligramm. Das Unternehmen ist zwar der Auffassung, dass es sich dabei um nicht für den Verbraucher bestimmte Effektlampen handelt, dies ist nach Ansicht der DUH aber nicht zutreffend. „Das Beispiel Steinigke zeigt, wie wichtig es ist, den Quecksilbergehalt von Energiesparlampen zu kontrollieren. Es kann nicht sein, dass Verbraucherschutzverbände wie die DUH die Arbeit der Behörden übernehmen müssen. Die Bundesländer müssen endlich dafür Sorge tragen, dass keine Ramsch-Lampen mehr verkauft werden und Verbraucher gefährden“, sagt Fischer.
Weil die Bundesländer bislang wenig Eigeninitiative gezeigt haben, kündigt die DUH weitere Untersuchungen des Quecksilbergehalts von Energiesparlampen und die rechtliche Verfolgung festgestellter Verstöße an.
Quelle: presseportal.de