Die neue EU-Bauproduktenverordnung Teil 1

von Sandra Eisner
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Mit Inkrafttreten der harmonisierten Norm EN 50575 fallen Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken eingesetzt werden, erstmals als Bauprodukt in den Gültigkeitsbereich der Bauproduktenverordnung.

Ein weltweites Problem – Brände
Personen sind jeden Tag potenzieller Brandgefahr ausgesetzt. Mehr als 90 % der Zeit verbringen Personen in Gebäuden, Zuhause, in Büros, Krankenhäusern, Schulen, Hotels und öffentlichen Gebäuden – an diesen Orten finden über 90 % der Brände statt. Hatten wir vor 50 Jahren noch ca. 15 Minuten, kann heute eine Feuerquelle innerhalb von 3 Minuten zum lebensgefährlichen Flächenbrand führen. Ein Grund für diese dramatische Beschleunigung ist die zunehmende Verwendung von Kunststoffen innerhalb der Gebäude.

Bauproduktenverordnung
Die EU hat dieses Problem erkannt und nicht zuletzt im Sinne der Sicherheit der Menschen in Gebäuden die unterschiedlichen nationalen Regulierungen bezüglich Zulässigkeit von Bauprodukten in Europa harmonisiert. Die EU Construction Product Regulation (CPR) wurde zum 1.7.2013 in Kraft gesetzt und ist damit unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der EU. In der deutschen Fassung, Bauproduktenverordnung (BauPVO) genannt, betrifft das nicht nur Netzwerkkabel sondern alle Kabel, die bestimmt sind zur dauerhaften Installation in einem Bauwerk. Geregelt werden hier die Anforderungen hinsichtlich Verhaltens bzw. Widerstands im Brandfall.

CE-Kennzeichnung
Die Festlegung von Sicherheitsanforderungen bleibt Zuständigkeit der nationalen Behörden. Die CPR selbst definiert keine Leistungsanforderungen an die betroffenen Produkte. Die CPR führt verbindliche Leistungserklärungen (Declaration of Performance, DoP) und entsprechende CE-Kennzeichnung der Produkte ein.

Die Anforderungen an Kabel und Leitungen wurden durch die europäischen Normungsorganisation CENELEC in der harmonisierten Norm EN50575 festgelegt. Kabel werden nach ihrem Brandverhalten, das gemäß der aktuellen Prüfnorm EN50399 getestet wird, den Euroklassen von Aca bis Fca zugeordnet. Die Einhaltung dieser Prüfkriterien wird von unabhängigen Institutionen, sog. notifizierten Stellen, überwacht und bescheinigt.

Diese Bescheinigungen sind Voraussetzung für die Leistungserklärung, die jeder Hersteller ab 1.7.2016 an sein Produkt anbringen kann, spätestens ab 1.7.2017 jedoch verpflichtend anbringen muss. Als sichtbares Kennzeichen ist hierzu das CE-Kennzeichen am Produkt anzubringen. Die europäische Anwendungsnorm EN50174 für die Errichtung von Datennetzen beinhaltet im nationalen Vorwort zur deutschen DIN EN50174 bereits die Empfehlungen zum Einsatz der neuen Euro-Leistungsklassen. Innerhalb von Gebäuden sind danach nur Produkte der Klassen B2ca , Cca , Dca oder Eca zugelassen. Kabel der Klassen Eca oder auch Dca sind für generelle Verwendung vorgesehen, sofern keine besonderen Brandgefährdungs-Situationen zu erwarten sind.

Brandschutzkabel gemäß Klasse B2ca und Cca werden genau dann vorgesehen, wenn die Verwendung des Bauwerks es nahelegt, das Brandschutzniveau wegen der potenziellen Brandgefährdung zu erhöhen (Krankenhäuser, Kindergärten, Gebäude für Großveranstaltungen etc.). Dies kann jedoch auch durch geeignete Trassierung der Kabel umgangen werden.

Alle Kabel für die Gebäudeverkabelung von Metz Connect sind klassifiziert und entsprechen den Angaben in den Datenblättern. (Bild: Metz Connect)Produktlösungen
Alle Kabel für die Gebäudeverkabelung von Metz Connect sind klassifiziert und entsprechen den Angaben in den Datenblättern.
Einzelheiten zu diesem Brandschutzkonzept sind im White Paper »Brandschutzkabel erhöhen die Sicherheit« des ZVEI nachzulesen.

Bild: Metz Connect

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