Nun hoffe ich, ihr habt verstanden, denn für beide Absätze gilt, er hat nichts »in der Schüssel«. In Punkt 1 konnte er nicht rechnen oder nicht nein sagen! Er sollte beides noch lernen. Der Punkt 2 war noch dümmer, er hat nichts verdient, trägt aber die volle Verantwortung, also ist er fast noch dümmer der der Erste. Er sollte also auch noch was lernen! Nun, das Rechnen und Kalkulieren kann ich in diesem Artikel niemand beibringen, aber dafür gibt es von der »EDS« Software und Kurse. Das müsste reichen, dabei wird nun auch noch über die Rechte und Pflichten am Bau aufgeklärt.
Aber für Punkt 2 kann ich versuchen alles aufzuzählen, was bei einer Befundung zu beachten ist! Grundsätzlich ist man bei der Ausstellung eines uneingeschränkten Befundes für die gesamte Anlage verantwortlich. Der Befund ist aber zu Erlangung einer Förderung unbedingt nötig! »Dafür habe ich mich eingesetzt«.
Also Achtung:
• Wo ist der nötige Statiknachweis des Tragwerklieferanten und der montierenden Firma (Windlast nicht vergessen)?
• Wo ist der Nachweis seiner Berechtigung?
• Sind die Tragwerke auch richtig befestigt?
• Ist der Dachstuhl oder der sonstige Untergrund für die Zusatzlast überhaupt geeignet?
• Sind zugelassene Dübel und Befestigungsanker verwendet worden?
• Ist sichergestellt, dass Dachlawinen keine Personen gefährden.
• Sind die Bauteile richtig geerdet und zusammengeschaltet?
• Ist ein Blitzschutz vorhanden und ist dieser normgerecht?
• Sind die DC-Leitungen richtig verlegt und UV-fest?
Alles das muss bei einem uneingeschränkten Befund kontrolliert und nachgewiesen sein! Andernfalls ist im Schadensfall der Befundaussteller im Beweisnotstand und schuldig, denn er hat eine ordnungsgemäße Anlage bestätigt. Andernfalls ist es natürlich auch möglich, nur den Teil zu befunden, den man gebaut hat. Z. B. Wechselrichter AC-Zuleitung zum Zählerplatz, Leitung vom Zähler zu den Hauptsicherungen, usw. und das am besten in Rot geschrieben, damit es auch auffällt! Mit diesem Befund bekommt der Kunde zwar einen Zähler, aber keine Förderung und nur so können wir den Wildwuchs und die Keilerei verhindern. Also nur das befunden, was selbst gebaut bzw. errichtet wurde!
Zum Schluss möchte ich für jene, welche alles selbst errichten, noch darauf hinweisen, dass wir Elektrotechniker zwar das Recht haben, alles auszuführen, aber dabei das Arbeitsrecht und die Gewährleistung nicht vergessen dürfen. Im Speziellen bei Neubauten auf die Gewährleistung achten (Dachkonstruktion Fassade). Das Arbeitsrecht betreffend ist darauf zu achten, dass alle Arbeiter am Dach eingewiesen sein müssen (am besten ist einmal eine »Höhenschulung« zu absolvieren) und dass nachweislich alle Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen! Kurz gesagt, wer PV-Anlagen errichtet, sollte sich im Vorfeld gut überlegen, was er alles an seiner Mannschaft schulen muss, um sicher zu gehen, dass er in keinen Arbeitsprozess verwickelt wird und keine Gewährleistungsansprüche tragen muss. Alle Abkommen nur in schriftlicher Form (auch mit den besten Freunden)!
Euer Joe
PS:
Befund ist nicht gleich Befund! Nehmt doch den Bundeseinheitlichen und zwar im Original (Copyright)! Das Stück nur um ca. 0,6 €, das muss doch wohl noch drinnen sein! Oder?