Ein voller Erfolg

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Im Ministerrat wurde beschlossen, eine Novelle im Bundesvergabegesetz (BVergG) umzusetzen. Das Herzstück ist die Einführung eines verpflichtenden Bestbieterprinzips sowie ein Bündel von Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping und somit auch gegen einen ruinösen Wettbewerb. Die Forderungen der Sozialpartnerinitiative »Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!« wurden somit von der Regierung übernommen.

Die Sprecher der Initiative, Gewerkschaft Bau-Holz-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch und Bundesinnungsmeister Ing. Hans-Werner Frömmel, zeigen sich erfreut über das Bekenntnis der Bundesregierung zu einem seriösen und transparenten Wettbewerb bei öffentlichen Vergaben. Nach dem Entwurf ist im Baubereich das Bestbieterprinzip ab einem Auftragswert von einer Million Euro verpflichtend vorgesehen. Das heißt, dass neben dem Preis und Eignungskriterien künftig auch qualitative Zuschlagskriterien vorgesehen sein müssen.

„Nachdem seit Jahren von allen Seiten die Einführung des Bestbieterprinzips gefordert wird, ist nun das Eis gebrochen. Nun liegt es an den öffentlichen Auftraggebern, mit diesem Instrument verantwortungsvoll umzugehen. Nur so können faire Vergaben gesichert und durch verbesserte Zuschlagskriterien die Qualität und Vorzüge der regionalen Anbieter besser berücksichtigt werden“, so Frömmel.

Muchitsch sieht im vorliegenden Gesetzesentwurf ein wichtiges Instrument gegen Lohn- und Sozialdumping sowie für mehr Transparenz bei den Subvergaben: „Damit wird dem ruinösen Preiskampf, der auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen wurde, ein Riegel vorgeschoben und die Vergabe an regionale Klein- und Mittelbetriebe gestärkt! Das sichert und schafft Arbeitsplätze.“

Das neue Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz ist in Ergänzung zur Novelle zu sehen. Dieses enthält Regelungen, wann ein Bieter wegen Lohn- und Sozialdumping auszuschließen ist, sowie umfassende verstärkte Behördenkooperationen und Entgelt-Haftungsbestimmungen für Unternehmen, die behördlich als Scheinunternehmen eingestuft wurden.

Mag. Martin Schiefer von »Heid Schiefer Rechtsanwälte«, welche die Initiative von Anfang an begleiteten: „Die BVergG-Novelle 2015 stellt einen großen Schritt in die richtige Richtung dar und betrifft nicht nur die Baubranchen. Insbesondere die Regelungen zur vollen Transparenz bei Subvergaben, die verpflichtende Anwendung des Bestbieterprinzips bei Bauaufträgen über einer Million Euro und der Ausschluss von Unternehmen, welche mehrfach gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, werden die Praxis bei der Vergabe von Bauleistungen nachhaltig positiv verändern.“

Ing. TR Josef Witke, Bundesinnungsmeister der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker: „Die Novelle betrifft nicht nur den Bau, sondern alle anderen Branchen auch. Speziell die Gewerbebetriebe leiden stark unter der aktuellen Situation bei den Vergaben. Deshalb hoffen wir, dass uns die Novelle den notwendigen Rückenwind gibt, um aus diesem Tief wieder heraus zu kommen.“

Fahrplan der Novelle
Nach dem Ministerratsbeschluss hat der Nationalrat die Novelle dem Verfassungsausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen. Noch im Herbst soll das Gesetz von Parlament und Bundesrat beschlossen werden und Anfang 2016 in Kraft treten. Ende April 2016 muss dann eine weitere Novelle zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien folgen. Dabei werden sämtliche andere Bereiche wie öffentlicher Nahverkehr, Sozial- und Gesundheitsdienste im Bundesvergabegesetz behandelt.

Die Eckpunkte der geplanten Novelle

  • Volle Transparenz bei Sub- und Sub-Sub-Unternehmen. Nur mit Zustimmung des Auftraggebers dürfen Subunternehmer und Sub-Subunternehmer Aufträge ausführen.
  • »Schwarze Schafe« sind von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen. Unternehmen, welche gegen Lohn- und Sozialdumping verstoßen haben, sind bei Ausschreibungen nicht zugelassen.
  • Das Bestbieterprinzip kommt! Nicht mehr der Preis alleine zählt, sondern auch Qualitätskriterien werden bei der Vergabe berücksichtigt. Im Baubereich ist ein verpflichtendes Bestbieterprinzip ab 1 Million Euro Auftragssumme vorgesehen.
  • Klein- und Mittelunternehmen werden auch bei Großaufträgen berücksichtigt. Hier wird vorgesehen, dass Teilleistungen nach Gewerken ausgeschrieben werden können (Kleinlosregelung). Dadurch kommen nicht nur große Gesamtanbieter zum Zug, sondern auch kleine Gewerbetreibende können von direkten Vergaben bei großen Bauvorhaben profitieren und sind somit nicht mehr Subauftragnehmer von Gesamtanbietern.

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