Die präsentierten Eckpunkte der Steuerstrukturreform enthalten vor allem für die Photovoltaik einen wichtigen Punkt: Die bereits mehrfach angekündigte Streichung der Eigenstromsteuer, also die Streichung der Abgabe auf selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom. Vera Immitzer, Geschäftsführerin vom Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA), sieht hierin einen ersten wichtigen Schritt in Richtung des Hundert Prozent Ziels für erneuerbaren Strom bis 2030: „Seit Jahren setzt sich Photovoltaic Austria für eine Abschaffung der Eigenstromsteuer ein. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Bundesregierung erste Ankündigungen in die Tat umsetzt und die Eigenstromsteuer für selbst produzierten und verbrauchten Photovoltaik-Strom nun endlich streicht. Es ist eine wichtige Chance für den weiteren Photovoltaik-Ausbau, vor allem da aktuelle Förderungen verstärkt auf Eigenverbrauch abzielen.“ Diese wichtige Maßnahme soll ab 2020 in Kraft treten.
Ohnehin veraltetes Konzept wird aufgebrochen
Die Eigenstromsteuer stammt aus einer Zeit, in der Eigenverbrauch noch kein Thema war. Dies hat sich jedoch im letzten Jahrzehnt maßgeblich verändert. Auch wenn es dem PV-Verband 2014 durch eine öffentliche Petition gelungen ist, für die ersten 25.000 kWh Eigenstrom einen Freibetrag zu erzielen, ist diese Abgabe ein Ausschlusskriterium für eine Investition. Denn für jenen Anteil, der über diesen Freibetrag hinaus selber verbraucht wird, ist eine Elektrizitätsabgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde zu entrichten.
„Für den angestrebten weiteren Zubau der erneuerbaren Energien ist die Belastung des Eigenverbrauchs nicht mehr zeitgemäß. Dementsprechend hat die gänzliche Streichung der Belastung von vor Ort und Stelle erzeugtem und verbrauchtem Strom oberste Priorität“, bekräftigt Immitzer das Vorhaben der Bundesregierung. Der Mehrwert dieser Maßnahme liegt deutlich über dem Abwicklungsaufwand und ist ein starker Motivator für jene Anlagen, die viel Strom selber verbrauchen. Vor allem auch für PV-Gemeinschaftsanlagen sowie zukünftig mögliche umfassendere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die ihren Eigenverbrauch fokussieren, kommt die steuerliche Erleichterung rechtzeitig. Besonders diese Anlagen werden einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur zukünftig hundertprozentigen Versorgung mit erneuerbarem Strom liefern.
Umsetzung weiterer progressiver Maßnahmen notwendig
Weitere Punkte, die unbedingt in der Steuerreform zu beachten sind, sind die Senkung der Mehrwertsteuer auf erneuerbaren Energieanlagen, eine Anpassung der Abschreibdauer sowie die grundsätzliche Ökologisierung des Steuersystems. „Wir appellieren an die Bundesregierung, dass auch die weiteren Ankündigungen wie beispielsweise ein umfassendes 100.000-Dächer-Photovoltaik- und Kleinspeicher-Programm, die Ausweitung von Anlagen auf Freiflächen sowie die technologiespezifische Ausschreibungen zur Ermittlung der Marktprämie für eingespeisten Strom, ebenso tatkräftig und rasch umgesetzt werden“, fügt Immitzer abschließend hinzu.
Quelle: Pressetext
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