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Die Novelle zum Bundesvergabegesetz (BVergG) tritt am 1. März in Kraft und bringt bei öffentlichen Aufträgen neben dem Bestbieterprinzip, Transparenz bei Subvergaben, Verschärfungen im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping sowie ein stärkeres Augenmerk auf Eigenleistungen.

Bau-Holz Bundesvorsitzender Abg. Z. NR Josef Muchitsch: „Die Vernunft hat gesiegt, die Politik ein richtiges Zeichen für einen fairen Wettbewerb gesetzt. Mit der Zustimmung der Länder und der Unterfertigung durch den Bundespräsidenten hat die Novelle des Bundesvergabegesetztes die letzte Hürde genommen. Damit tritt die Novelle mit dem verpflichtenden Bestbieterprinzip am 1. März 2016 in Kraft. Treibende Kraft dazu war die Initiative »Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!«, über die wir bereits mehrmals berichtet haben.

„Die Vernunft hat gesiegt, die Politik ein richtiges Zeichen für einen fairen Wettbewerb gesetzt!“ freute sich Abg. z. NR Josef Muchitsch zu recht. Verpflichtendes Bestbieterprinzip: Die Novelle regelt, dass bei öffentlichen Bauaufträgen ab einer Million Euro verpflichtend das Bestbieterprinzip angewandt werden muss. Bis zu einer Million Euro können Bauaufträge aufgrund der Schwellenwerteverordnung bereits an regionale Betriebe und deren Beschäftige vergeben werden.

Festlegung von »Kernleistungen«: Bis dato konnten 99,9 Prozent des Auftrages an Subunternehmer vergeben werden. Nur der gesamte Auftrag durfte nicht »im Sub« vergeben werden. Die Novelle regelt nun, dass bei öffentlichen Ausschreibungen Kernleistungen als Eigenleistung ausgeführt werden können.

Transparenz bei Subvergaben: Subunternehmer müssen bei öffentlichen Aufträgen bereits im Angebot angeführt, geprüft und genehmigt werden. Ein Wechsel oder Hinzuziehen einer neuen Sub- oder Subsubunternehmers nach Auftragserteilung muss dem Auftraggeber bekanntgegeben werden. Dieser ist ebenfalls zu prüfen und zu genehmigen. Dies gilt bis zum letzten Glied der Kette. Der Auftraggeber hat damit vollständige Kenntnis, wer auf seiner Baustelle arbeitet.

Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping: Die Novelle sieht klare Regeln vor, die im Falle von Lohn- und Sozialdumping zu einem Ausschlussgrund führen. Bei mehr als zwei Vergehen innerhalb von 12 Monaten sind diese Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Vorliegen allfälliger Ausschlussgründe bei Bietern und ihren Sub- und Subsubunternehmen in einer zentralen Datenbank abzufragen.

Große Losregel: Neu geregelt ist die erleichterte Vergabe von Kleingewerken, wenn diese insgesamt 20 Prozent des gesamten Auftragswerts in der Höhe von max. 5,2 Millionen Euro nicht überschreiten.

Sein Einsatz hat sich wieder einmal bezahlt gemacht – Bundesinnungsmeister Joe Witke. „Dank der Novelle ist es möglich, Scheinfirmen einen Riegel vorzuschieben, Transparenz bei der Subvergabe zu schaffen, eine höhere Qualität der Bauprojekte zu gewährleisten und Abgabenverluste durch Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Nun liegt es an den öffentlichen Auftraggebern, das Bestbieterprinzip anzuwenden und verantwortungsvoll mit unseren Steuergeldern umzugehen“, so die Vertreter der Initiative Hans-Werner Frömmel (Bundesinnung Bau), Abg. z. NR Josef Muchitsch (Gerwekschaft Bau-Holz), Irene Wedl-Kogler (Bundesinnung Bauhilfsgewerbe) und Josef Witke (Bundesinnung Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationselektroniker).

Die Initiative ruht aber nach diesem Erfolg nicht, denn es gibt noch weitere Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping umzusetzen. Die Themen dazu werden bereits intensiv verhandelt. Auf der Agenda der Sozialpartner stehen dazu:

  • Eine Mindestbonität für Unternehmen bei Anbotslegung
    Damit können öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass Anbieter über die ausreichende finanzielle und wirtschaftliche Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen
  • Ein Mindestumsatz des Anbieters in einem bestimmten Verhältnis zum geschätzten Auftragswert.
  • Eine Meldeverpflichtung des öffentlichen Auftraggebers über die beauftragten Anbieter an eine Baustellendatenbank.
  • Eine Auftraggeberhaftung sowohl für Öffentliche wie auch Private bei Beauftragung von ausländischen Unternehmen.
  • Eine Einführung von elektronischen Zutrittskontrollen auf Baustellen. Diese Maßnahme ist auf Wirksamkeit und den technischen Standards, sowie Umgehungsmöglichkeiten zu prüfen.

Die Sprecher der Initiative abschließend: „Klar ist für uns, dass die Werte so fortgesetzt werden müssen, dass sich die Maßnahmen gegen Betrügerfirmen richten und nicht zu einem Ausschluss seriöser Anbieter aus dem Bieterverfahren führen!“

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0 Kommentar

Herr Koarl 26. Februar 2016 - 10:43

Auch wenn es mich nur Indirekt betrifft, da Aufräge in dieser Grössenordnung für meinen Kleinbetrieb nicht in Frage kommen, so freut es mich trotzdem, daß die öffentliche Hand sorgfältiger mit meinem Steuergeld umgehen muss. Warum man dafür eigens eine Gesetzesnovelle benötigt um die von uns bezahlten Beamten dazu zu bringen mit unseren (und auch deren) Steuern mit Hausverstand zu wirtschaften versteh ich sowiso nicht.Als gelernter Österreicher bin ich fast 100% sicher, daß einige wieder eine Möglichkeit finden werden das zu umgehen.Aber ich lasse mich in ein paar Monaten gerne davon überzeugen das es funktioniert!Bin ich gespannt wie lange es dauert bis das in das letzte Finanzreferat durchgedrungen ist.Auf jeden Fall ein DANKE an all jene die dafür Zeit und Nerven opfern!

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