Das Coronavirus (SARS-CoV-2) wirft seine Schatten zumindest indirekt auch auf das Handwerk. Zwar dürfen Unternehmen ihren Betrieb weitestgehend fortsetzen, allerdings berichten Handwerkernotdienste von fast vollständigen Umsatzeinbrüchen. Auch Unternehmen mit weiterhin gesunder Auftragslage müssen im Umgang mit der Pandemie neue und laufend angepasste Regelungen beachten. Für Selbstständige und Angestellte entstehen hierdurch viele Unsicherheiten. Der digitale Handwerksvermittler mellon hat Antworten auf dringende Fragen erarbeitet und bietet einen umfangreichen Corona-Leitfaden für Handwerkernotdienste.
Wer das Haus nicht mehr verlässt, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen, sperrt sich auch nicht mehr aus. Für Schlüsselnotdienste etwa entfällt hiermit die Geschäftsgrundlage: „Wenn es so weitergeht, sehen wir uns in unserer Existenz bedroht“, fürchtet Schlüsseldienst-Unternehmer Armin Schreiber aus Essen. Ähnlich ist es beim Schlüsselnotdienst Uwe Gentz in Düsseldorf, der zusätzlich über ein stationäres Geschäft verfügt. „Es ruft so gut wie keiner mehr an. Unser Ladenlokal wird ebenfalls nur bei Bedarf aufgeschlossen“, erzählt die Lebensgefährtin von Genz. Kaum besser ist die Situation in vielen anderen Branchen. Der Kamener Ralf Baumann etwa, Inhaber der gleichnamigen Rohrreinigung, berichtet von einem Auftragsrückgang von 50 %.
Neben den wirtschaftlichen Einbußen, die unter anderem durch Kurzarbeitergeld, Stundung von Sozialabgaben und Einigungen mit Vermietern gemildert werden können, müssen sich Handwerker an Verhaltensvorschriften halten, die zur Eindämmung der Pandemie beitragen sollen. Dabei handelt es sich insbesondere um den Kontakt und Schutz von Mitarbeitern und Kunden. Ralf Baumann ist vom Coronavirus direkt betroffen: „Wir sind aktuell in Quarantäne. Eines unserer Familienmitglieder ist positiv getestet worden.“ Auch wenn die erkrankte Person keine schlimmen Symptome zeige, habe dies einen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb. „Wir werden jetzt bald Kurzarbeitergeld beantragen, vorsichtshalber für kommenden Monat.“ Es ist zu erwarten, dass zunehmend weitere Betriebe von Quarantäne-Situationen betroffen sein werden und sich fragen, wie sie damit umgehen sollen und ihr Gewerbe sichern können.
Einige Gewerbetreibende denken darüber nach, die Preise zu erhöhen oder einen Corona-Notdienstzuschlag zu verlangen, um ausbleibende Aufträge zu kompensieren. Dies ist allerdings nicht erlaubt. Lediglich die Kosten für zusätzlichen Aufwand und für Materialien dürfen dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Auf viele andere Fragen gibt es noch keine sicheren Antworten. Der Handwerksvermittler mellon hat den aktuellen Stand festgehalten und einen regelmäßig aktualisierten Leitfaden entwickelt, der Handwerkern in diesen turbulenten Zeiten ein Mindestmaß an Sicherheit und Orientierung bietet.
Weitere Informationen unter www.getmellon.de oder im Leitfaden
Quelle: Mellon Services GmbH