Mehr als nur eine Vermeidung von Strafzahlungen

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Netzkunden sind verpflichtet, auf eigene Kosten geeignete Maßnahmen zu setzen, damit aus dem Netz des Netzbetreibers eine Entnahme mit einem Leistungsfaktor cos φ ≥ 0,9 erfolgt. Eine Verrechnung von Blindenergie an Netzkunden erfolgt ab einem Leistungsfaktor < 0,9 – d. h. wenn der Anteil der vom Netz bezogenen Blindenergie mehr als rund 48% der vom Netz bezogenen Wirkenergie ausmacht.

Die RGE bietet speziell für diese Anlagen Kleinstkompensationen der Type Picomatic, welche sich in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Jahren amortisieren.Tatsächlich ist die Korrektur des Leistungsfaktors die effektivste Maßnahme um die Energieeffizienz in Unternehmen zu verbessern. Weiteres werden sowohl die Kosten der Blindenergie wie auch der Energieverlust der Stromwärme verringert. Die Leistungsfaktorkorrektur hat auch einen bedeutenden Einfluss auf die Netzqualität der Elektroanlagen. In vielen elektrischen Anlagen gibt es eine erhebliche Spannungsverzerrung aufgrund von oft übermäßiger Belastung der Transformatoren, welche ebenfalls mit einer Blindstromkompensation verringert werden.

Blindenergiebezug bei PV-Überschusseinspeise-Anlagen
Achtung: Bei PV-Überschuss-Anlagen mit hoher Eigenbedarfsabdeckung kommt es vor, dass der Anteil an Blindstrom – der weiterhin vom Energieversorger bezogen wird, da nicht von der PV-Anlage erzeugt – eine Größenordnung erreicht, die zu einer Verrechnung des Blindenergie führt. Dies tritt insbesondere bei Anlagen mit induktiven Verbrauchern auf.

Die RGE bietet speziell für diese Anlagen Kleinstkompensationen der Type Picomatic, welche sich in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Jahren amortisieren.

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