Novellierung des Ökostromgesetzes jetzt!

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„Dies könnte aufgrund freiwerdender Mittel durch aus dem Fördersystem ausscheidende Anlagen bei weitem kompensiert werden. Daher könnte der Warteschlangenabbau ohne zusätzliche Belastungen für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher erfolgen!“, betont Dr. Paul Ablinger, Geschäftsführer von Kleinwasserkraft Österreich und wird ergänzt von Präsident Christoph Wagner der vor allem Regierung und Sozialpartner in die Pflicht nimmt: „Sich bei jeder Gelegenheit zu den Paris-Zielen zu bekennen und großen Worten dann keine Taten folgen zu lassen, ist inakzeptabel. Die Verhindererfraktionen sollten endlich die notwendige Flexibilität, die sie so oft von Anderen einfordern, zeigen und sich an der Zukunft und nicht an der Vergangenheit orientieren!“

5.500 EUR für 2.000 kWh Bezug – Härtefälle beseitigen
Insgesamt geht es für die Kleinwasserkraft in der kleinen Novelle um rund 500.000.000 kWh dezentraler Ökostromproduktion pro Jahr. Eine Summe, die nicht gerade unbedeutend ist. Insbesondere für viele Gemeinden in denen die Kleinwasserkraft einen Großteil des Strombedarfs deckt und deren Versorgung somit wesentlich sicherer macht.

Neben dem Warteschlangenabbau muss die Novelle aus Sicht von Kleinwasserkraft Österreich weitere Verbesserungen unbedingt enthalten. So sollten zumindest die Härtefälle bei der Ökostrompauschale für Überschusseinspeiser verhindert werden (es gibt Fälle in denen für 2.000 kWh Jahresbezug EUR 15.500 Ökostrompauschale zu zahlen sind) und Maßnahmen zur Flexibilisierung der Produktion (z.B. Errichtung von Speicherseen/teichen) als Revitalisierung anerkannt werden. Gleichzeitig sollten aber auch Maßnahmen der ökologischen Revitalisierung für den Zugang zur Förderung anerkannt werden.

Kleine Novelle – große Wirkung?
Die Hoffnungen richten sich nun an die im Parlament vertretenen Parteien, die notwendigen Verbesserungen in der Novelle des Ökostromgesetzes noch vorzunehmen und endlich eine beschlussfähige Version zu erarbeiten. „Die bereits in den Entwürfen enthaltenen Maßnahmen werden von uns selbstverständlich begrüßt“, so Paul Ablinger, abschließend. „Der sofortige Warteschlagenabbau ist aber, genauso wie einige andere Maßnahmen unabdingbar! Der beihilfenrechtliche Spielraum muss weitestgehend ausgenützt werden und die Österreichische Position dann in und gegenüber Brüssel auch entsprechend vertreten werden!“

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