TPPV begrüßt die gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen in Mehrparteienhäusern

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„Die Novelle schafft nun endlich die gesetzliche Voraussetzung, dass Personen in Mehrparteienhäusern den Strom aus den hauseigenen Photovoltaikanlagen auch selbst nutzen können. Rund zwei Drittel der österreichischen Haushalte befinden sich in Mehrparteienhäusern und waren bisher von der aktiven Teilnahme an der Energiewende ausgeschlossen,“ erklärt Hubert Fechner, Obmann der Österreichischen Technologieplattform Photovoltaik.

Bisher konnte zwar auf Zinshäusern eine Photovoltaikanlage am Dach installiert werden, jedoch die aus der Photovoltaik gewonnene Energie nicht lokal vorteilhaft vermarktet werden, obwohl der Strom ausschließlich oder zumindest teilweise gleich direkt im Gebäude genutzt wird. Die Novelle schafft hier erstmals die Möglichkeit, Modelle zur dezentralen Energiegewinnung aus Photovoltaik und gleichzeitigen Wertschöpfung vor Ort umsetzen zu können, was einen Ausbau der erneuerbaren Energien in urbanen Räumen vorantreiben kann. „Wir begrüßen den Abbau dieser bürokratischen Hürde als ersten Schritt, sehen aber die Notwendigkeit für weitere Anreize“, betont Fechner.

Tragfähige Geschäftsmodelle und Förderung von Technologien müssen folgen
Der kleinen Ökostromgesetz-Novelle müssen weitere Initiativen und Rahmenbedingungen für die Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle sowie für den Einsatz innovativer Energie-Technologien in größeren Gebäuden und Gebäudeverbünden folgen. „Österreichs Unternehmen sind in der Forschung und Innovation im Bereich der energieeffizienten Gebäude, vor allem der gebäudeintegrierten Photovoltaik bereits heute international führend. Wir könnten diesen Vorsprung nutzen, um mit der Photovoltaik als Stromquelle auch in der Stadt umweltfreundliche Dienstleistungen für Strom, Wärme und Mobilität zu ermöglichen und die Energiewende im Stadtbild von morgen sichtbar werden lassen“, so Fechner abschließend.

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