Insgesamt geht es dabei um rund 500.000.000 kWh dezentraler Ökostromproduktion pro Jahr. Mit zusätzlichen Fördermitteln von ca. EUR 7,5 Mio. könnte die Warteschlange sofort abgebaut werden und Investitionen von bis zu 500 Mio. Euro mit annähernd 100 Prozent österreichischer Wertschöpfung ausgelöst werden! Gerade weil die Gemeinden die Bedeutung der Kleinwasserkraft erkennen, und Ihnen auch die Bedrohungen die von einem massiv verzerrten Markt für die Kleinwasserkraft ausgehen, bewusst ist, wurde von ihnen die Resolution beschlossen. Sie fordern daher von BM Mitterlehner und der Bundesregierung Unterstützung ein. Höchst erfreut darüber zeigt sich auch Christoph Wagner, Präsident von Kleinwasserkraft Österreich, „Gerade den Gemeinden ist die große Bedeutung der Kleinwasserkraft bewusst. Sauber, sicher, prognostizierbar und direkt in Gemeinden angesiedelt. Dieser Wert wird erkannt! Die Wasserkraft deckt in den Unterzeichner-Gemeinden im Schnitt rund 80 % des Strombedarfs der Haushalte!“ hält Wagner fest, der damit auch der Position von manchen Organisationen entgegentritt, welche die Bedeutung der Kleinwasserkraft für Österreich nicht entsprechend anerkennen.
Verbesserungen bei Novelle notwendig
Die Hoffnungen richten sich nun an die im Parlament vertretenen Parteien, die notwendigen Verbesserungen in der Novelle des Ökostromgesetzes noch vorzunehmen. „Die bereits in der Novelle enthaltenen Maßnahmen werden von uns selbstverständlich begrüßt, der sofortige Warteschlagenabbau ist aber unabdingbar! Da nun immer mehr bereits geförderte Anlagen aus dem Fördersystem ausscheiden, wäre dies ohne jegliche zusätzliche Belastung für Konsumentinnen und Konsumenten möglich!“, so Paul Ablinger, Geschäftsführer von Kleinwasserkraft Österreich!