Halten sich Unternehmen an das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz?

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Im Ausland haben sich die Bestimmungen offenbar bisher in nur sehr eingeschränktem Umfang herumgesprochen. Denn eine vor kurzem an der südsteirisch-slowenischen Grenze durchgeführte »Aktion Scharf« der Finanzpolizei gegen Lohn- und Sozialdumping lässt mit ihren ernüchternden Ergebnissen auch für die Randlagen Niederösterreichs und des Burgenlandes Böses befürchten: Demnach hatten von 100 am Grenzübergang Spielfeld kontrollierten Betrieben 54 – also mehr als die Hälfte – keine Meldung über ihre unternehmerische Tätigkeit erstattet. 80 Firmen – vier von fünf – hatten ihren Angestellten keine Lohnunterlagen mitgegeben. Und 55 überprüfte Unternehmen hatten es unterlassen, ihre Mitarbeiter bei der internationalen Krankenversicherung anzumelden.

„Die meisten Rechtsvorschriften in Österreich werden von den grenzüberschreitend arbeitenden Firmen aus dem Ausland ignoriert“, stellt Rigobert Rainer, Chef der Finanzpolizei für Kärnten und die Steiermark, ernüchternd fest. Für österreichische Unternehmen, vor allem für jene mit einem Betriebsstandort in Grenznähe, ist dieser Umstand ein massives Problem, zumal viele ausländische Facharbeiter im Rahmen ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit nur drei bis vier Euro Stundenlohn erhalten. Im ersten Jahresdrittel 2017 hat das Finanzministerium schon mehr als 310.000 Meldungen über Betriebe aus dem Ausland registriert, die nach Österreich „hereinarbeiten“. Davon entfallen mit 250.000 Meldungen die meisten auf die Transportbranche.

Quelle: NÖ Wirtschaftspressedienst/mm

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