Seit September ist es offiziell:

Wachablösung von Halogen durch LED

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Durch die EU-Beleuchtungsgesetzgebung verschwinden Halogenlampen vom Markt. Was das für die Verbraucher bedeutet, kommentiert Holger Engelbrecht, Produktmanager bei reichelt elektronik:

Seit dem 1. September 2018 sind ungerichtete, mit Netzspannung betriebene Halogenlampen innerhalb der EU verboten. Das Verbot wird vermutlich eher weich beim Verbraucher ankommen, da – wie bei den anderen Stufen der Ökodesign-Richtlinie – nicht der Handel mit Halogenlampen verboten ist, sondern die Produktion und das Inverkehrbringen. Das bedeutet, dass die teilweise recht großen Lagerbestände der Hersteller, sowie die Ware, die sich bereits im Handel befindet, weiterhin verkauft werden darf.

Umstellung auf LED ohne Nachteile

Die nun verbotenen Halogen-Standard- und -Kerzenlampen können aber mittlerweile, wie viele andere Halogenleuchtmittel auch, problemlos durch LED-Leuchten ersetzt werden. Die stetige Entwicklung der LED-Technologie ermöglicht es, auch die bisherigen Vorteile des Halogen-Lichts auszugleichen. Selbst das anfänglich als »ungemütlich« interpretierte Licht der LED-Lampen wird durch die heute erhältlichen »super-warmweißen« Farbtemperaturen von ca. 2.200 K kompensiert.

Umweltbewusstsein geht vor

Wir bei reichelt elektronik begrüßen das kontinuierliche Umdenken hin zu energieeffizienten Geräten. Dass stromfressende und ineffiziente elektrische Geräte nach und nach durch die EU vom Markt verbannt werden, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung – hin zu Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein.

Weil auch die Hersteller die Zeichen der Zeit erkannt haben, ist es bereits jetzt möglich, beispielsweise in unserem Onlineshop aus über 1.000 Artikeln für nahezu jede Lampenform einen adäquaten Ersatz in zeitgemäßer LED-Technologie auszuwählen. Deshalb denken wir nicht, dass das schrittweise Verbot von Halogenlampen den Verbraucher negativ belasten oder ihn zu plötzlichen Hamsterkäufen von Halogenleuchten anregen wird, wie wir es nach dem Verbot der Glühlampe teilweise erleben konnten.

 

Weitere Informationen: www.reichelt.de

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