Experte erklärt:

Was bedeutet §14a EnWG für Privatpersonen?

von Oliver Kube
Foto: © gridX GmbH

Was mit Spannung erwartet wurde, ist nun sicher: Am 27. November hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Festlegungen zu §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) veröffentlicht. Veränderungen gibt es dadurch einige – auch für private Haushalte. Und bereits ab dem 1. Januar 2024 treten die Regelungen in Kraft. Warum die Festlegungen vor allem auch Privathaushalten in die Karten spielen, erklärt ein Experte von gridX.

§14a des EnWG war von Anfang an als Notfallparagraf gedacht, sprich er kommt nur in der allergrößten Notsituation zum Tragen. Das hat sich auch nach zwei nun abgeschlossenen Konsultationsphasen nicht verändert. „Es ist wichtig, Klarheit in der Öffentlichkeit zu schaffen, wann und wie §14a greift und wie nicht”, sagt Robert van der Meulen, Teamlead Customer Consulting bei gridX, Europas führendem Smart-Energy-Unternehmen. Derzeit herrsche unter Nichtfachleuten oft Verunsicherung, wie der §14a sie persönlich betrifft, erklärt der Experte weiter. Fakt ist: Die BNetzA hat mit ihren Festlegungen zu §14a nun veröffentlicht, wie künftig mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen umgegangen wird und was auf Haushalte ab 1. Januar zukommt. Laut van der Meulen sind dabei einige Aspekte als überaus positiv zu bewerten.

Kostenreduktionen winken

Allen voran die Festschreibung einer möglichen Reduzierung von Netzentgelten für Privathaushalte sieht der gridX-Experte als wegweisend. „Dadurch räumt die BNetzA den Haushalten ein, eine deutlich aktivere Rolle einzunehmen”, sagt van der Meulen. Ab Anfang 2024 ist es dann nötig, mit seinem Netzbetreiber zu vereinbaren, dass der Netzbezug in absoluten Engpass-Situationen temporär beschränkt werden kann, der Haushalt hingegen als Benefit aber eine deutliche Netzentgeltreduktion erhält. Dabei sind zwei Varianten möglich: Modul eins mit einer pauschalen Verringerung der Jahresentgelte zwischen 110 Euro und 190 Euro je nach Netzgebiet; Modul zwei umfasst eine Reduzierung des Arbeitspreises um bis zu 60 Prozent. Für jene, die sich für Modul eins entscheiden, steht ab 2025 mit Modul drei zusätzlich die Möglichkeit zur Verfügung, von zeitvariablen  Netznutzungsentgelten noch weiter zu profitieren und damit noch mehr Kosten einzusparen.

Energiemanagement wird essenzieller Teil des Eigenheims

Darüber hinaus räumt die BNetzA erstmals ein, dass smarte Energiemanagement-Lösungen Haushalte dabei unterstützen können, zeitweilige Beschränkungen in der Stromversorgung lokal zu kompensieren. Denn: Sollte ein Netzengpass entstehen, in dem akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, dürfen Netzbetreiber künftig die Belastung des Netzes reduzieren. Das heißt, dass der Strombezug von Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt, darunter Wärmepumpen oder private Ladevorrichtungen für E-Autos, temporär auf diese Leistungsgrenze gedimmt werden darf. Haushaltsgeräte, darunter Herd oder Waschmaschine, sind nicht betroffen, sie haben eine geringere Einzelleistung. „Der Strom wird aber niemals komplett abgestellt. Die Kapazität wird nur kurzzeitig reduziert, ein E-Auto lädt dann schlichtweg langsamer”, sagt van der Meulen. Genau hier spielt das smarte Energiemanagement seine Stärke aus: Wird der Netzbezug von Netzbetreiberseite eingeschränkt und ist eine Solaranlage in einem Haushalt vorhanden, kann die Produktion des eigens erzeugten Solarstroms die Stromversorgung trotz Drosselung ausgleichen. Ein Energiemanagementsystem kann dann in einer solchen Situation dafür sorgen, dass Wärmepumpe oder Wallbox mit Eigenstrom – und damit weiterhin uneingeschränkt – betrieben werden. Folglich ergibt sich für Nutzer:innen von Energiemanagementsystemen keine Beeinträchtigung von Komfort und Bedürfnissen.

Von maximaler Autarkie doppelt profitieren

Wer also mit einem smarten Energiesystem zuhause, bestehend aus einer Solaranlage und einem Energiemanagementsystem sowie mindestens einer Wallbox oder einer Wärmepumpe, ausgestattet ist, profitiert künftig besonders von den Neuregelungen der BNetzA. In der Regel sollten Eingriffe des Netzbetreibers so kaum spürbar werden und gleichzeitig ergeben sich für den Haushalt vorteilhafte Reduktionen der Netzentgelte. Und auch Transparenz kann das Energiemanagementsystem schaffen: Informationen und das Dimmungssignal werden über das Smart-Meter-Gateway sicher kommuniziert. Diese Daten kann das Energiemanagement dann integrieren und so nicht nur die Energieflüsse im Haus entsprechend optimal steuern, sondern auch den Eigentümer:innen Eingriffe sichtbar machen. Einen letzten Tipp hat der Experte für alle, die ihre potenziellen Einschränkungen weiter minimieren wollen: Da selbst erzeugter Strom nur vorhanden ist, wenn die Sonne scheint, mache es in einem solchen smarten Setup immer Sinn, auch einen Batteriespeicher mit ins hauseigene Energiekonstrukt zu integrieren, erklärt van der Meulen. „Damit kann man die Autarkie des Eigenheims noch stärker maximieren und selbst generierten Grünstrom auch in Zeiten ohne aktive Produktion verfügbar machen”, führt der Experte weiter aus.

Mehr Informationen unter: www.gridx.de

Quelle: gridX GmbH

 

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