Bürokratie lässt politischen Steuerungseffekt verpuffen!

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Ambitionierte Energie- und Klimaziele müssen erreicht werden, um den Temperaturanstieg bis 2100 in der Atmosphäre auf 2 Grad zu begrenzen. In Paris 2015 wurden von der Europäischen Union Ziele für 2030, im Ausmaß von 27 % mehr Effizienz und mehr erneuerbarer Energie und 40 % Reduktion der Treibhausgase als Gesamtziele eingebracht und durch die Ratifizierung als verbindlich erklärt.

Neben Gesetzen, Baufortschritten und Steuern greift die österreichische Politik gerne zu anreizorientierten Instrumenten in Form von Förderungen – so auch Oberösterreich. Vor einem Jahr hat das Land Oberösterreich auf Intention des Wohnbaulandesrates, LH-Stv. Dr. Haimbuchner, beschlossen die Förderung für erneuerbare Energiesysteme einzustellen, da die Förderung von Energiesystemen im Wohnbauresort falsch angesiedelt sei. Nach einer Übergangsfrist von knapp einem Jahr endete diese Förderschiene am 30. April diesen Jahres.

Energie- und Wirtschaftslandesrat LH-Stv. Dr. Strugl will mit einer neuen Förderung zum Austausch fossiler Heizkessel die erneuerbaren Energieträger stärker im Sanierungsmarkt verankern. Damit wäre mehreren oö. energie- und wirtschaftspolitischen Zielen gleichzeitig gedient: die Sanierungsquote von Heizkesseln zu steigern und erneuerbare Heizungssysteme mit allen positiven Auswirkungen auf die Umwelt und die regional tätigen Unternehmen anzukurbeln. Die derzeitige Austauschrate bei Heizkesseln liegt bei 3 %. Das entspricht einer durchschnittlichen Betriebszeit eines Kessels von 33 Jahren.

„Durch überzogene Effizienzanforderungen an Produkte und praktisch unerfüllbare Schallanforderungen läuft der gewünschte positive Effekt Gefahr ohne Wirkung zu verpuffen“, merkt Karl Ochsner, Geschäftsführer des gleichnamigen oberösterreichischen Wärmepumpenherstellers an. (Quelle: Wärmepumpe Austria)Gute Absichten – praxisferne und unerfüllbare Auflagen
Das neue Förderprogramm startete mit 3. Juli 2017 und fördert den Umstieg von den fossilen Energieträgern Öl und Gas auf Wärmepumpen oder Fernwärme und die Errichtung von Solaranlagen. Die Gewährung der Förderung ist mit Auflagen verbunden. „In mehreren Abstimmungsrunden wurde versucht einen Kompromiss zwischen Wirtschaftskammer, den Innungen und der Industrie über geeignete Förderungsbedingungen zu finden. Während bei der Solarthermie und Fernwärme schnell eine befriedigende Lösung gefunden wurde, gibt es keine Einigung im Bereich der Wärmepumpen“, so Richard Freimüller, Verbandspräsident der Interessenvertretung Wärmepumpe Austria.

Die Zahlen des oö. Wohnbauberichtes zeigen schon seit mehreren Jahren einen Abwärtstrend bei den Förderansuchen für Wärmepumpen auf 1.600 Ansuchen im Jahr 2016 und das bei gleichbleibend konstanten Absatzzahlen von über 3.000 Heizungswärmepumpen jährlich in OÖ. Der Statistik Austria zufolge haben 2016 3.551 OberösterreicherInnen ein Bauansuchen in OÖ gestellt und dabei eine Wärmepumpe als Heizungssystem angegeben. Die abnehmende Anzahl an Förderfällen ist auf den steigenden Bürokratismus und zu hohe Auflagen zurückzuführen. Diese Auflagen werden vom Kunden als Hürde wahrgenommen und treiben die Kosten unnötig in die Höhe.

Am derzeit vorliegenden neuen Förderungsprogramm bemängelt die Wärmepumpenbranche den fehlenden Pragmatismus und die von LH.-Stv. Dr. Strugl oftmals hervorgehobene Wirkungsorientierung. „Durch überzogene Effizienzanforderungen an Produkte und praktisch unerfüllbare Schallanforderungen läuft der gewünschte positive Effekt Gefahr ohne Wirkung zu verpuffen“, merkt Karl Ochsner, Geschäftsführer des gleichnamigen oberösterreichischen Wärmepumpenherstellers an. Die Erhebungen bei österreichischen Wärmepumpenherstellern und -Händlern zeigt, dass über 50 % der am Markt weit verbreiteten Luftwärmepumpen in diesem Anwendungsbereich die Effizienzanforderungen nicht erfüllen können. Und das obwohl Wärmepumpen europaweit unangefochtene Spitzenreiter in Punkto Effizienz sind und als einzige Heizsysteme die Höchstbewertung beim Energy Labelling erhalten.

Noch schwerwiegender erachtet die betroffene Branche die Tatsache, dass die neuen Schallanforderungen von 35 dB(A) an der Grundstückgrenze Luftwärmepumpen gänzlich aus dem Sanierungsbereich verbannen. „Um ein Gefühl für diesen Anforderungswert zu erhalten, kann man die Lautstärke mit dem Atemgeräusch oder leisem Flüstern vergleichen. Dies sollte nicht der Grund für das Land OÖ sein, Anlagen nicht zu fördern“, erklärt Ochsner weiter.

Aus fachlicher Sicht ist der Wert ohnehin in vielen Fällen nicht erreich- oder nachweisbar, da Umgebungsgeräusche oftmals einen höheren Geräuschpegel verursachen. Auch in diesen Fällen gibt es keine Förderung, da die Wärmepumpe nichts zur Verminderung der Grundschallpegel beitragen kann. Lediglich Besitzer von überdurchschnittlich großen Grundstücken haben die Möglichkeit, eine Luftwärmepumpe gefördert zu bekommen. Freimüller erläutert dazu: „Wir haben Qualitätsprodukte österreichischer und europäischer Hersteller für die Berechnung herangezogen. Positioniert man diese nun schalltechnisch optimal in der Mitte des Grundstücks, damit zu allen Grundstückgrenzen der max. Abstand besteht, so muss das Grundstück über 35 – 40 Meter Länge und Breite verfügen, d.h. selbst im optimalen Fall muss das Grundstück zwischen 1.200 und 1.600 Quadratmeter umfassen, um die Grenzwerte einzuhalten.“ So scheiden faktisch genau jene Zielgruppen aus, für welche die Förderung ein echter Anreiz sein könnte.

„Luftwärmepumpen eignen sich auf Grund der Leistbarkeit und der geringen Eingriffe in bestehenden Gebäuden und Grundstücken besonders für die Heizungssanierung. Jede vierte Wärmepumpe in Oberösterreich wird in der Sanierung eingesetzt, davon sind zwei Drittel Luftwärmepumpen“, betont Freimüller und fordert: „Wenn Herr LH-Stv. Dr. Strugl dieses Thema ernst nimmt und die Wärmepumpentechnologie auch fördern möchte, besteht dringender Handlungsbedarf.“

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