Das neue Überwachungsrelais G4PF33-1 von Tele erfüllt die Anforderungen der VDE-Anschlussregel sowie alle weiteren, in diesem Bereich gültigen Normen. Das bestätigt die Prüf- und Zertifizierungsstelle der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die für das Gerät nun einen Konformitätsnachweis sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. „Mit dem neuen Tele NA-Schutzrelais haben wir eine Lösung im Programm, die der VDE-AR-N-4105-Norm entspricht und die EVU-Zulassung für Photovoltaikanlagen und andere Kleinkraftwerke erheblich erleichtert“, erklärt Erwin Hartl, Produktmanager der Tele Haase Steuergeräte Ges.m.b.H. Im Fehlerfall müssen dezentrale Kleinkraftwerke zuverlässig vom öffentlichen Netz getrennt werden, ohne den laufenden Betrieb oder die Versorgungsqualität zu beeinträchtigen. Die neue Anschlussregel VDE-AR-N 4105 schreibt dabei vor, dass der dafür zuständige NA-Schutz bei Anlagen mit mehr als 30 kVA ab sofort nicht mehr direkt in den Wechselrichter integriert sein darf, sondern als Schutzeinrichtung für die gesamte Anlage am zentralen Zählerplatz installiert werden muss. Viele Hersteller von Wechselrichtern müssen daher ihre Geräte an die neuen Vorschriften anpassen.
Inselbetriebserkennung und Einfehlersicherheit
Für die Umrüstung sowie den Einbau in neue Anlagen bietet Tele das NA-Schutzrelais G4PF33-1. Das Gerät ist normgerecht ausgeführt und integriert alle in der VDE-Anschlussregel vorgeschriebenen Funktionen, wie beispielsweise Spannungs- und Frequenzüberwachung, Inselbetriebserkennung sowie Einfehlersicherheit in einem Gerät. Zur manuellen Prüfung des Auslösekreises »NA-Schutz und Kuppelschalter« ist am Relais eine Prüftaste vorgesehen. Mit dem nun vorliegenden Konformitätsnachweis sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der DGUV eignet sich das NA-Schutzrelais von Tele für den Einsatz in allen Arten von dezentralen Energieerzeugungsanlagen, etwa Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie Wasser-, Blockheiz- oder Biomassekraftwerken.