Kinder verdienen unseren besonderen Schutz, denn anders als Erwachsene, die in einer Gefahrensituation laut um Hilfe schreien oder flüchten, verstecken sich Kinder im Ernstfall und sind so einem Brand hilflos ausgeliefert. Rauchwarnmelder retten Leben und sind deshalb speziell auch in Kindergärten ein Muss.
Gemäß OIB-Richtlinie 2 gilt für Kindergärten: „In Gebäuden oder Gebäudeteilen, in denen Kindergärten bzw. vergleichbare Nutzungen untergebracht sind, müssen in allen Aufenthaltsräumen sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, vernetzte Rauchwarnmelder angeordnet werden.“
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, diese Vorschrift zu erfüllen: Draht- oder Funkvernetzung. Eine gleichermaßen praktische wie sichere Lösung bietet die Funkvernetzung, die sich auch für die Nachrüstung eignet. Wird ein Brand von einem der Melder detektiert, so löst dieser aus und gibt die Information an alle anderen im Netzwerk eingebundenen Melder weiter. Damit wird sichergestellt, dass alle Personen, die sich im Gebäude befinden, flächendeckend gewarnt werden und rechtzeitig notwendige Maßnahmen ergreifen können.
Mein Tipp: Das Grundlagen-Seminar »Fachkraft für Rauchwarnmelder nach TRVB 122 S«, basierend auf der DIN 14676, vermittelt alle Kenntnisse, die für Planung, Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern u. a. in Kindergärten notwendig sind. Ergänzend dazu empfiehlt sich die Schulung zum »Geprüften Inbetriebsetzer für funkvernetzte Warnmeldersysteme«.
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