Der Druck auf Unternehmen wie Beschäftigte zur genauen Arbeitszeiterfassung wächst, nicht zuletzt durch das EuGH-Urteil von 2019. Kritiker:innen bemängeln, dass das insbesondere im Homeoffice nicht praktikabel sei. Während viele Unternehmen zaudern, geht Theben als Vorreiter:in voran.
In die Arbeitsmonitore integrierte Bewegungsmelder:innen erfassen, ob die Mitarbeiter:innen auch tatsächlich arbeiten oder einfach nur bei eingeschaltetem Rechner in die Luft starren. Das lässt die Emotionen bei Arbeitnehmer:innenvertreter:innen in Deutschland und Öster:innenreich hochkochen: In mehreren Innen:städten sind bereits Demonstrationen angekündigt. Die Arbeiter:innenkammer Österreichs spricht von „Überwachungswahn“ und merkt an, dass die faktische Sanktionierung des In-die-Luft-Starrens die Kreativleistung der Beschäftigten massiv verschlechtern würde. Auf Nachfrage des i-Magazins entgegnet Theben in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die gemeinsame Bewegung an der frischen Luft bei den Demos eben jene Kreativität fördert und außerdem einen wertvollen Beitrag zur Volksgesundheit darstellt.
Dieser Beitrag zum 1. April wird von Theben mit 1.000 Euro gesponsert. Alle Einnahmen aus den April-News gehen als Spende an »Haus mit Leben«, ein Wohn- und Lebensprojekt für Menschen mit Mehrfachbehinderung.