Doch bevor es anlässlich der Verabschiedung von Witke richtig emotional wurde, sorgte das eine oder andere Thema für besonderen Gesprächsstoff unter den Landesinnungsmeistern – besonders die Kontroversen über die Infrastrukturvoraussetzungen der Elektromobilität und die Zusammenarbeit mit der PVA stachen dabei besonders heraus.
Zu Beginn der Bundes-Innungs-Ausschuss-Sitzung in Wien berichtete Joe Witke über den Stand der Gewerbeordnungsreform. Witke, der sich in der letzten Zeit immer häufiger auch übergeordneten Themen widmete, ließ den Inhalt einer Sitzung aller Bundesinnungsmeister mit Mag. René Tritscher vom Wirtschaftsbund Revue passieren und fasste das Ergebnis folgendermaßen zusammen: „So wie der aktuelle Stand der Dinge ist, wird es zu keiner Reform kommen, weil sich SPÖ und ÖVP über die Textierung nicht einigen können – vorerst wird somit alles beim Alten bleiben. Ich vertrete die Meinung, dass es sinnvoller ist, dass das Gewerbe die Novelle schreibt und dem Ministerium eine fertige Version vorlegt und nicht umgekehrt. Dass ein derartiger Weg machbar ist, haben wir sowohl bei der Vergabe, als auch bei der Elektroschutzverordnung sowie bei der Ökostromverordnung erlebt. Und dass es praktikabler ist, liegt auf der Hand – schließlich sollten derartige Inhalte von Personen verfasst werden, die sich auskennen und nicht von Bürohengsten“, spricht Witke auch in seiner letzten BIAS die Themen klar an.
Auch in Sachen »Faire Vergabe« gab Witke Neuheiten bekannt: „Wir wollen, dass im Vergabeverfahren maximal zwei Subunternehmen in einem Gewerk zugelassen werden – wobei eines bei der Vergabe bekannt gegeben werden muss und maximal zwei Firmen nachgenannt werden dürfen. Die Industrie möchte am liebsten keine Beschränkungen – dann wären wir aber wieder dort, wo wir vor der Verordnung waren: Jeder macht, was er will. Das wollen wir jedoch vermeiden und die Kammer ist in diesem Fall auf unserer Seite.“
Im wahrsten Sinne des Wortes »heiß« wurde es einmal mehr, als es um die Art. 15a-Vereinbarung – Maßnahmen im Gebäudesektor – ging: „Es ist noch nicht alles gegessen – aber die Vereinbarung verhindert nicht die Installation von Elektroheizungen. Denn wenn die Elektrounternehmen es schaffen, Konsumenten Photovoltaik-Anlagen mitzuverkaufen, dann darf die Elektroheizung auf jeden Fall eingesetzt werden. Für Gebäude ohne PV gilt das Problem, dass wir noch keine Möglichkeit haben, »Erneuerbare Energie« zuzukaufen und gleichzeitig die OIB-Richtlinie zu biegen. Denn die Verantwortlichen haben beschlossen, dass die OIB-Richtlinie erst im nächsten Jahr bearbeitet wird und damit wurden auch unsere Einwände vorerst ad acta gelegt. Sollte die Richtlinie doch noch heuer bearbeitet werden, könnten wir unser Ziel – nämlich dass die Elektroheizung als Alleinheizung eingesetzt werden darf – Ende des Jahres erreicht haben“, gibt sich Witke auch in diesem zähen Verhandlungsthema nach wie vor kämpferisch und betonte, dass die Innung gemeinsam mit der Industrie alle Unterlagen und alle Berechnungen geliefert hat, damit das Thema ein gutes Ende finden wird: „Selbst im Umweltministerium hat man mittlerweile verstanden, dass in Neubauten, die energiebewusst errichtet werden, kein Weg an Elektroheizungen vorbeiführt“, freut sich der BIM-adé. Das Begehren der Landesinnungen der Elektrotechniker an die Hersteller von E-Speichersystemen sorgte für Unstimmigkeiten – das vor ein paar Wochen erstellte Papier, in dem die Innungen gewisse Forderungen aufgestellt hatten, um einen vorschriftenkonformen Einbau der Speicher zu gewährleisten, wurde von der Industrie jüngst abgelehnt. Da in der Zwischenzeit die R20 veröffentlicht wurde, ist die Industrie aber nun unter Zugzwang. Die Wiener Landesbaupolizei – so ein Experte aus der Runde – will für den Speicher eine E30-Einhausung vorschreiben: „Wenn das passiert, ist der Elektrospeicher in Wien kein Thema mehr“, so die Meinung der Runde. Nun ist der Ball wieder bei der Industrie – schließlich ist es ja vor allem auch deren Ziel, den E-Speicher in ganz Österreich verkaufen zu können.
Unterschiedliche Informationen kommen zur Elektromobilität aus den Bundesländern. Laut Witke, der auch Teil der Arbeitsgruppe E-Mobilität ist, bestätigten Experten der TU-Graz, dass die EVU die notwendige elektrische Energie des Elektromobilitätsaufkommens der nächsten Jahre sehr wohl produzieren können wird – allerdings unter der Voraussetzung, dass die EVU in die Ladetätigkeit eingreifen können. Die Studien gehen von 900.000 bis 1,5 Mio. Elektroautos in den nächsten Jahren aus: „Wenn wir diese Bedingungen nicht schaffen, gibt es jedoch aller Voraussicht nach einem Netzzusammenbruch – nur wenn wir zweimal soviel Kupfer bzw. zweimal soviele Transformatoren im Netz zur Verfügung hätten, würden wir die Netzstabilität erhalten können“, so Witke. Andere Landesinnungen wiederum berichteten von Aussagen ihrer EVU, dass die Netze sehr wohl auf die Elektromobilität vorbereitet wäre. „Mit Einschränkung – denn es geht immer um die Gleichzeitigkeit der Ladevorgänge“, konkretisiert Witke die Problemstellung: „Mit unserem Netz können keine drei Elektroautos gleichzeitig in einer Gasse laden. Wenn zu viele Elektroautos zum gleichen Zeitpunkt getankt werden, fällt die Spannung im Netz ab und die Ladestationen regeln ab, was zur Folge hat, dass manche Fahrzeugbesitzer in der Früh in ihre Autos einsteigen und feststellen werden, dass sie gar nicht aufgeladen sind.“ Witke meinte auch, dass man vor allem mit der Zweiphasenladung eine irre Schräglage im Netz auslösen wird. Die Lösung können auch aus Sicht der Experten aus der Arbeitsgruppe also nur Hybridantriebe sein – vor allem die Variante mit einer Brennstoffzelle, die mit Wasserstoff versorgt wird, und dem Elektromotor samt Batterie scheint dabei die praktikabelste Lösung zu sein. „Die Situation mit der Elektromobilität erinnert mich an die Einführung der Energiesparlampe – die Hersteller wollen ihre Investitionen zu Umsätzen machen, die Politik fördert aus Unwissenheit, die Konsumenten springen auf, mit dem Ergebnis, dass es innerhalb kurzer Zeit zu Problemen kommen wird. Nichtsdestotrotz unterstützt die Bundesinnung der Elektrotechnik die Elektromobilität voll und ganz – für unsere Innungsmitglieder, die Errichter der Ladestationen, wird es notwendig sein, die technischen Informationen, die wir ihnen weitergeben, einzuhalten, damit sie vorschriftenkonform installieren und damit auch rechtlich außen vor sind.“ Übrigens, eine weitere Hiobsbotschaft in Sachen Elektromobilität kommt vom Bundesfeuerwehrverband, der überlegt, Elektroladungen innerhalb eines Gebäudes bis allerhöchstens 16 Ampere zuzulassen – die 32 Ampere-Ladungen wären damit Geschichte.
Für aufziehende Gewitterwolken sorgt die aktuelle Situation mit dem Bundesverband Photovoltaik Austria – die PV-Austria geht aus Sicht der Bundesinnung immer öfter Alleingänge, die immer seltener im Vorfeld abgestimmt sind: „Wir haben einen Antrag über eine Neuordnung der PVA eingebracht, der in der nächsten Vorstandssitzung behandelt wird – sollte er abgelehnt werden, ziehen wir in Betracht, aus der PVA auszusteigen“, vertreten Witke und Prinz die einhellige Meinung aller Landesinnungsmeister zu diesem Thema. Da allerdings bereits im Vorfeld der Vorstandssitzung durchgesickert war, dass die anderen Vorstandsmitglieder der PVA gegen die von der Bundesinnung vorgeschlagene Veränderung sind, einigten sich die Teilnehmer der BIAS, den Verantwortlichen der PV-Austria den möglichen Rückzug der WKO aus der PVA bekanntzugeben – ein Brief in dieser Sache ist bereits unterwegs. Wir bleiben am Ball und berichten in der nächsten Ausgabe über die anderen Tagesordnungspunkte der BIAS und darüber, wie der Stand der Dinge in Sachen PVA ist.