Damit dich der Blitz nicht trifft – wann zahlt die Versicherung?

von

Zu Beginn möchte ich gerne erklären, warum Blitzschutz wichtig ist: Ohne entsprechende Blitzschutzanlagen wären Gebäude bei Gewittern einfach nicht sicher. Deshalb gibt es dazu auch gesetzliche Vorschriften in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer, die aber vor allem den äußeren Blitzschutz (die Gebäudesubstanz soll von jeglichen Ableitströmen eines direkten Blitzeinschlages z. B. durch Blitzableiter bewahrt werden) betreffen. In Bezug auf den inneren Blitzschutz (das Auftreten gefährlicher Funkenbildung innerhalb der Gebäudesubstanz soll z.B. durch Überspannungsschutzgeräte verhindert werden) gibt es keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen – dieser ist Empfehlungssache.

Was die Versicherung betrifft, so ersetzt diese auch den Schaden, wenn im privaten Eigenheim kein Blitzableiter vorhanden ist. Denn im Privatbereich ist von der Baubehörde normalerweise keine Blitzschutzanlage vorgeschrieben. Dabei muss aber beachtet werden, dass es zwei verschiedene Arten von Schäden gibt. Zum einen, dass elektrische Endgeräte durch den Blitzeinschlag kaputt werden können, zum Beispiel die Heizungssteuerung oder der Receiver. Ist das der Fall, so wird der Schaden aus der ganz normalen Haushaltsversicherung ersetzt. Zum anderen kann auch die elektrische Installation geschädigt werden – funktioniert zum Beispiel die komplette Heizung nicht mehr, so muss der Gebäudeträger (wichtig bei Mietverhältnissen) bzw. dessen Versicherung für den Schaden einstehen.

Auch im landwirtschaftlichen Bereich bei »Altbeständen« – besteht keine Verpflichtung zur Errichtung einer Blitzschutzanlage. Bei Neubauten in der Landwirtschaft sieht das anders aus, weil in diesem Bereich Blitzschutzanlagen meistens verpflichtend vorgeschrieben sind. Ist dies der Fall, so muss die Blitzschutzanlage auch versicherungstechnisch vorhanden sein. Im betrieblichen bzw. gewerblichen Bereich sind Blitzschutzanlagen auch nahezu in allen Fällen von der Baubehörde vorgeschrieben, was auch hier bedeutet, dass diese im versicherungstechnischen Sinn vorhanden sein müssen. Denn sonst wird von der Versicherung der entstandene Schaden nicht ersetzt.

Ich hoffe, dass diese Informationen für euch Leser hilfreich sind!

Ähnliche Artikel

Hinterlassen Sie einen Kommentar

* Zur Speicherung Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse klicken Sie bitte oben. Durch Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung zu.

0 Kommentar

rikemueller 20. Juni 2017 - 8:35

Freunde sind in der Näeh von Leoben in der Landwirtschaft tätig. Sie haben den Hof der Großeltern übernommen und sich auf die Tierzucht konzentriert. Hierfür haben sie ein neues Stallgebäude gebaut, bei dem auch d er Blitzschutz Thema war.
Der neue Stall ist fertig – mit Blitzschutz – was einigen Bränden vorbeugen wird!

Antworten

Unseren Newsletter abonnieren - jetzt!

Neueste Nachrichten aus der Licht- und Elektrotechnik bestellen.