Als „Vergabe-Viagra“ bezeichnete Abg. z. NR Josef Muchitsch den neuen Bestbieterkriterienkatalog für öffentliche Auftraggeber. Denn dieser sei „leistungssteigernd für die Wirtschaft!“ Zur Erinnerung: Seit März 2016 müssen öffentliche Stellen Bauaufträge nach Bestbieterprinzip ausschreiben. Nun gilt es, die ausschreibenden Stellen vergabefit zu machen und Rechtssicherheit zu geben. Deshalb wurde von der Sozialpartner-Initiative »Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!« ein Bestbieterkriterienkatalog präsentiert. Diese »Vergabe-Speisekarte« für öffentliche Auftraggeber beinhaltet neben 13 qualitativen Zuschlagskriterien – acht wirtschaftliche, drei soziale sowie zwei ökologische – auch unterschiedliche Berechnungsmodelle, Erläuterungen und Ausschreibungstextbausteine.
Mit der Novelle des Bundesvergabegesetzes 2015 und der Einführung des Bestbieterprinzips bei öffentlichen Bauaufträgen seit 1. März 2016 wurde ein wichtiger Schritt gegen Lohn- und Sozialdumping am heimischen Arbeitsmarkt gesetzt. Dadurch entscheidet nicht der Preis alleine, sondern es muss zumindest ein weiteres Zuschlagskriterium zur Ermittlung des zukünftigen Auftragnehmers angewandt werden. Welche Kriterien bei einer Ausschreibung konkret eingesetzt und wie sie zueinander gewichtet werden, obliegt dem Auftraggeber. Die Anforderungen an die zu beschaffenden Bauleistungen aus technischer, kaufmännischer und rechtlicher Sicht sind komplex und auch bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und sozialen Kriterien sind die Auftraggeber gefordert.
Aus diesem Grund hat die Sozialpartner-Initiative »Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!« als Hilfestellung für öffentliche Auftraggeber einen Bestbieterkriterienkatalog erarbeitet. Der Katalog beinhaltet neben 13 qualitativen Zuschlagskriterien – acht wirtschaftliche, drei soziale sowie zwei ökologische – auch unterschiedliche Berechnungsmodelle, Erläuterungen und Ausschreibungstextbausteine, aus denen sich öffentliche Auftraggeber bedienen können.
Laufend wird es Anpassungen und Adaptierungen dieses Katalogs unter Einbeziehung der praktischen Erfahrungen der Auftraggeber und Auftragnehmer geben. Die jeweils aktuellste Version des Katalogs steht kostenlos auf www.faire-vergaben.at als Download zur Verfügung.
0 Kommentar
Dann wollen wir einmal alle hoffen, dass in diesem Bereich auch endlich einmal etwas passiert. Derzeit haben noch immer viel zu viele Ausschreibungen ziemlich absurde Zuschlagskriterien, wie z.B. 95% Preis und 5% Referenzen. Bei solch einem Schlüssel ist es IMHO völlig unmöglich, dass der Billigste nicht auch zum „Besten“ gekürt wird. Meiner Meinung nach sollte vor jeder Ausschreibung der Bewertungs-Schlüssel dahingehend überprüft werden, unter welchen Umständen z.B. der Billigste oder die beiden Billigsten NICHT die Besten werden. Wenn das total unmöglich ist wie z.B. bei 95/5%, dann bleibt es eine Farce…