Anlagen bis 1.000 Kilowattpeak genehmigungsfrei nach Elektrizitätsrecht

Der Photovoltaik-Ausbau entbürokratisiert

von David Lodahl
Foto: © Pixabay

Kürzlich beschloss der Niederösterreichische Landtag die Novelle des Niederösterreichischen Elektrizitätswesengesetzes (NÖ ElWG). Mit dieser Reform werden Photovoltaikanlagen bis zu einer Größe von 1.000 Kilowattpeak (kWp) – statt bisher 200 kWp – genehmigungsfrei und damit deren Umsetzung beschleunigt. Das größte Bundesland Österreichs forciert mit dieser Neuerung PV-Anlagen auf großen Dächern und nimmt damit eine Vorbildrolle in ganz Österreich ein. Das Gesetz soll im Juni 2022 in Kraft treten.

„Endlich reagiert ein Bundesland auf den Ernst der Lage, um der Energieabhängigkeit zu entfliehen und setzt einen spürbaren Schritt in Richtung Entbürokratisierung der Energiewende. Niederösterreich legt damit das geforderte Tempo im PV-Ausbau vor, dem die anderen acht Bundesländer umgehend folgen müssen – zumal es keinen Grund für dieses Alleinstellungsmerkmal gibt“, mahnt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von Photovoltaic Austria (PV Austria) anlässlich der Entbürokratisierung in Niederösterreich. Der Wegfall der elektrizitätsrechtlichen Genehmigung für zahlreiche Sonnenstromanlagen kommt direkt den Bürger*innen in NÖ zugute, denn neben der Erleichterung der regionalen Energieproduktion ist es ein starkes Signal der Politik, dass der Wille zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion da ist.

Parallel zu der neu festgeschriebenen Genehmigungsfreiheit für PV-Anlagen bis 1.000 kWp, ist Niederösterreich auch das erste Bundesland, das für seine Bürger*innen eine eigene Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung bei Genehmigung einrichtet und somit EU-Vorgaben gerecht wird.

Zwar ist der erste Teil der Hausaufgaben erledigt, jedoch ist Niederösterreich im Bereich der Zonierung für Freiflächen säumig. Hier muss das gestartete Tempo beibehalten werden.

Quelle: APA

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