Mit 15. August wurde die Elektroaltgeräteverordnung durch die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU novelliert, durch die internationale Vernetzung der Behörden ist das Risiko nun deutlich höher, bei einem vermeintlichen (Online-)Schnäppchen aus dem Ausland erwischt zu werden. Auch das Strafmaß ist hierbei nicht unwesentlich…. Was bedeutet das schlussendlich für den Elektrotechniker?
In den letzten Jahren war es ein Leichtes, Onlinekäufe ohne weitere Risiken zu tätigen – frei nach dem Motto »Wo kein Kläger, da kein Richter«. Nun ist es tatsächlich so, dass man mit erstandenen Onlineschnäppchen ganz schnell in die Rolle des »Erstinverkehrbringers« schlüpft, was bedeutet, für ein Produkt, das international erworben wird, vorab für die Entsorgung bezahlen, also entpflichten zu müssen. Das heißt, bevor überhaupt Umsatz mit einem Produkt gemacht werden kann, muss dafür Geld ausgegeben sowie Behördenwege erledigt werden.
Alle Kunden, die bei Sonepar einkaufen, müssen sich diesbezüglich um nichts kümmern. Sie können sicher sein, dass die Entpflichtung bereits geschehen ist und dass alle notwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Schritte bereits abgeschlossen sind. Einkaufen bei Sonepar bedeutet Vertrauen – ohne böses Erwachen. Die Sicherheit beim Einkauf ist für Sonepar wichtig in Wirtschaftlichkeit, Qualität und Service für unsere Partner und Kunden.
Weitere Informationen unter www.sonepar.at
Quelle: Bernhard Werber