Erfolgreiche Sonnenstrom-Petition!

von Thomas Buchbauer

Hans Kronberger, Präsident der PVA, hat erfreuliches zu berichten: „Im Gegensatz zum alten Gesetz, bei dem nach Überschreitung der 5.000 kWh die gesamte verbrauchte Strommenge rückwirkend besteuert worden wäre, sind jetzt die 25.000 kWh generell steuerfrei und erst die kWh darüber sollen besteuert werden – wobei auch hier noch eine Bagatellgrenze eingezogen wird. Damit sind, je nach Eigenverbrauch, Anlagen von 50 – 80 kWp aus der Steuer ausgenommen.
Die Diskussion um die Steuer hat zu einer Zurückhaltung bei potentiellen PV-Kunden geführt. Wir werden nach Fallen der Steuer massiv in der Öffentlichkeit dafür werben, dass vor allem Kleinanlagen bis 5 kWp, für die es noch ausreichend Fördermittel im Klimafonds gibt, errichtet werden. Wir bitten Sie, uns bei der Argumentation, dass Anlagen derzeit ausgesprochen günstig erhältlich sind, zu unterstützen.
Das Ergebnis war das Maximum des Erreichbaren – die Verhandlungen waren manchmal relativ nahe am Scheitern. Von Seiten des Finanzministeriums wurde zugesichert, dass im Durchführungserlass zum Gesetz auch definitiv die Steuerbefreiung von Anlagen bis 25 kWp festgeschrieben wird.
Ein wesentlicher Beitrag zu diesem Erfolg waren die 30.728 Unterschriften der Sonnenstrom-Petition, für die wir uns nochmals herzlich bedanken. Sehr stark unterstützt wurde die Petition von allen vier Oppositionsparteien sowie von hochrangigen Politikern aus den Regierungsparteien.“

Bundesinnungsmeister Josef Witke, betonte die gute Zusammenarbeit zwischen PV-Austria, Wirtschaftskammer Österreich und der Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker um diese Einigung mit dem Gesetzgeber zu erzielen. „In den Betrieben registrieren wir zunehmendes Interesse, Eigenproduktionen als Baustein der Energieversorgungssicherheit einzusetzen. Deshalb kommt diese Entlastung genau zum richtigen Zeitpunkt.“

 

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