Funktionserhalt-Systeme: Eine Frage der Zulassungen?

von Sandra Eisner

Ob es um mechanische oder um elektrische Anlagen zur Erhaltung von Sicherheitsfunktionen geht – im Installationsalltag stellt sich immer die gleiche Frage, die nach der abschließenden Freigabe durch einen Gutachter oder Sachverständigen. Welche Anforderungen müssen erfüllt werden, um eine stabile wie sichere Anlage im Falle eines Brandes zu erhalten?

In Gebäuden wird durch die Einhaltung der drei Schutzziele der optimale Brandschutz erreicht:

  • »Schutz vor Feuer und Rauch«
  • »Rettung von Menschen und Tieren« sowie
  • »abwehrender Brandschutz«

um die Funktion wichtiger elektrischer Anlagen sicherzustellen.
Schottungen verhindern den Durchtritt von Feuer und Rauch. Fluchtweg-Installationssysteme bieten Schutz während der Evakuierung. Funktionserhalt-Systeme stellen die Funktion von wichtigen Systemen wie Rauchabzugsanlagen oder Sprinklersystemen sicher, welche die Löscharbeiten unterstützen. In Österreich sind diese Anforderungen in der TRVB 110 B »Brandschutztechnische Anforderungen bei Leitungen und deren Durchführungen« geregelt.

Was bedeutet Funktionserhalt nun wirklich?
Übersichtsgrafik einer Prüfanlage. (Bild: Obo)»Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt«, wie sie nach ÖVE ÖNORM DIN 4102 Teil 12 korrekt bezeichnet werden, haben in einer praxisnahen Brandprüfung bewiesen, dass sie der Brandeinwirkung in einem festgelegten Zeitrahmen widerstehen können. Die Kabelanlage setzt sich dabei im Wesentlichen aus dem Verlegesystem sowie den Kabeln und Leitungen mit integriertem Funktionserhalt zusammen. Erst die Kombination dieser Elemente macht die Anlage zu einem echten Funktionserhaltsystem, das seine Standfestigkeit und elektrische Funktion nachgewiesen hat. Als Kurzzeichen findet man hier das E mit dem Zusatz der Zeitdauer in Minuten.
Durch die Vielzahl der Brandprüfungen verfügen die Hersteller über entsprechende Erfahrung, so dass daraus die sogenannten »Normtragekonstruktionen« definiert wurden. Diese Normverlegearten sollen dafür sorgen, dass der Errichter bei der Einhaltung der vorgegebenen Montageparameter alle nach ÖVE ÖNORM DIN 4102 Teil 12 geprüften und zugelassenen Kabel und Leitungen der verschiedenen Kabelhersteller einsetzen darf. Die Montageparameter schreiben in diesen Fällen Kabelgewichte pro Meter, Abstände der Abhängepunkte und Ausführungsvarianten vor. Zudem werden allgemeine Anforderungen an die Materialstärke der Verlegesysteme und Ähnliches gestellt. Hier geht der Installateur immer auf Nummer sicher, denn es besteht keine Abhängigkeit zu einem bestimmten Kabel-Typ oder -Hersteller.

Blick durch das Sichtloch eines Prüfofens. (Bild: Obo)Darüber hinaus bietet sich für das Projektgeschäft die Planung und Ausführung so genannter »Kabelspezifischer Tragekonstruktionen« an, zu denen neben Kabelrinnen und -Leitern auch Sammelhalterungen, Kabelklammern oder Gitterrinnen zählen. In enger Abstimmung zwischen Verlegesystem und Kabeltyp eines bestimmten Herstellers können die Montageparameter verändert werden, so dass zum Beispiel größere Stützabstände und Kabellasten möglich sind. Diese speziellen Verlegearten müssen jedoch einen Nachweis erbringen, der die geprüfte Funktion dieser Kombination aufzeigt. Mit diesen Systemen werden die Möglichkeiten für das Projekt und die wirtschaftliche Montage optimal, aber sicher ausgereizt.

Fazit: Werden bei der Montage von Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt nach ÖVE ÖNORM DIN 4102 Teil 12 alle Parameter wie Stützabstände, Materialstärken usw. eingehalten und die eventuell erforderlichen Nacharbeiten durchgeführt, steht einer Abnahme der Anlage durch den Gutachter oder Sachverständigen nichts im Wege. Kostenintensive und aufwändige Nachbesserungen werden vermieden und die Anlagen stehen zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Eine exakte Vorplanung der Anlagen ist dafür jedoch unerlässlich.

Diese dafür benötigten Zertifikate sind auf der Website obo.at im Downloadbereich zu finden.

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