Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland:

Jetzt Chancen nutzen mit Kostal!

von Oliver Kube
Foto: © Kostal Solar Electric GmbH

Die deutsche Bundesregierung schnürte mit dem »Osterpaket« 2022 ein Maßnahmenbündel, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben.

Es ist vollbracht. Bundestag und Bundesrat haben mit dem aktuell verabschiedeten Osterpaket 2022 der Energiewende in Deutschland weiteren Aufschwung verliehen. Mit diesem umfangreichen Maßnahmenbündel gesetzlicher Initiativen soll ein intensiver Impuls gesetzt werden, um bis zum Jahr 2035 die Stromversorgung nahezu aus regenerativen Energiequellen zu bestreiten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird maßgeblich zum 01.01.2023 geändert. „Eine notwendige Richtlinie für die Entwicklungen im Photovoltaikbereich für mehr Planungssicherheit für alle Installateure und PV-Anlagenbetreiber“, sagt Thomas Vogel, Leiter Produktmanagement der Kostal Solar Electric. „Die wesentlichsten Neuerungen machen den Weg frei, um große PV-Kapazitäten zu errichten und zu nutzen“, so Vogel weiter.

Erster Schritt: Die ursprüngliche Zielsetzung der klimaneutralen Stromversorgung wurde gestrichen und neu definiert. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Freiflächen und Dachanlagen werden signifikant angehoben. Pro Jahr ist eine Erhöhung des Zubauniveaus auf 22 Gigawatt angestrebt, sodass im Jahr 2030 deutschlandweit 215 Gigawatt Solarleistung installiert sind. In Fünfjahresschritten soll dann die PV-Leistung auf 309 GW erweitert und schließlich in 2040 die Marke von 400 Gigawatt erreichen. Damit steht in den Sofortmaßnahmen eine starke Fokussierung auf den Solarenergiesektor im Vordergrund.

Alle wichtigen Änderungen im Kurzüberblick:

Die Einspeisevergütung gewinnt nun durch sofortige Anhebung der Vergütungssätze wieder an Boden. Damit wird neben der netzstromunabhängigeren Eigenversorgung mittels PV auch die Einspeisung ins Netz durch vorhandene Überkapazitäten in Haushalt und Gewerbe wieder interessant.

Der Anreiz für die Einspeisung wird angekurbelt, netzstabilisierende Wirkungen wie Peak Shaving oder Blindstromeinspeisungen werden unterstützt, technische Innovationen wie bidirektionales Laden und Entladen erhalten Aufwind durch Rückvergütung. „In allen Bereichen ist Kostal gut aufgestellt und technologisch führend“, ergänzt Vogel. „Wir freuen uns sehr auf diese Entwicklung. Der Ausbau unserer Produktionskapazitäten passt zu den Ausbauplänen aus dem Osterpaket.“

Das EEG stützt PV-Anlagen mit einem neuen und separaten Vergütungssatz, die in einem Jahr den komplett erzeugten Strom als sogenannte Volleinspeiser ins öffentliche Netz fließen lassen. Jetzt lohnt es sich erst recht, Dachflächen mit PV-Modulen voll zu belegen und ist damit eine ideale Alternative zu Eigenverbrauchsmodellen.

Bespiel: Bis 10 kWp ist nach den geplanten neuen Vergütungssätzen bei einer Überschuss-Einspeisung bis 8,6 Cent pro kWh zu erzielen, bei Volleinspeisung jedoch satte 4,8 Cent mehr, nämlich 13,40 ct/kWh. Dabei wird die Volleinspeisung degressiv vergütet, je größer die Anlage ist. Eine Anlage bis 100 kWp bringt so noch 11,3 ct, eine Anlage bis 750 kWp noch 6,2 Cent pro kWh.

Mehr noch: Bis Anfang 2024 wird diese Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze ausgesetzt und ab Februar 2024 soll die Degression dann im 6-Monats-Takt und nicht mehr monatlich erfolgen, sodass sie einer Absenkung von einem Prozent entspricht. Von nun an wird nicht mehr kleinteilig gesteuert. Die EEG Umlage wurde Anfang Juli bereits auf Null gesenkt und ist in der neuen EEG-Fassung dauerhaft gestrichen, sodass alle Stromnutzer durch den Wegfall der anteilig erhobenen Strombezugskosten entlastet werden.

Darüber hinaus schafft die Regierung mit weiteren Neuerungen Anreize, erneuerbare Energien leicht und großflächig einzusetzen: Die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen wird erweitert, die Ausschreibungspflicht für Bürgersolarparks bis 6 Megawatt entfällt, Netzanschlüsse sind für Anlagen bis 30 kW Leistung vereinfacht über Webportale abzuwickeln, Anlagen auf einem Hausdach dürfen nunmehr zusammengefasst werden.

Das bedeutet: Es ist möglich, zwei PV-Anlagen eines Hauses anzumelden – auch mit verschiedenen Betriebsarten, z.B. eine zur Eigenverbrauchsdeckung und eine weitere zur Volleinspeisung. Hierbei sind verschiedene Messeinrichtungen nötig.

„Hier hat Kostal die passende Lösung“, weiß Thomas Vogel. „Für Eigenverbrauchsmodelle setzen unsere Kunden auf unsere Plenticore-Hybridmodelle mit passendem Speicher. Für Volleinspeisung sind die Gewerbewechselrichter Piko CI interessant. Die durch immer leistungsfähigere Solarmodule angelieferten PV-Ströme werden schon jetzt bestens durch unsere Wechselrichter aller Baureihen mit bis zu 18 A effizient verarbeitet. Darüber hinaus können Kostal-Wechselrichter einzeln oder in Schwarmverschaltung hohe Kapazitäten leisten und in Verbindung mit entsprechend Speichersystemen bis über 200 kWh bevorraten.“

Fazit: Von dem Osterpaket profitiert der gesamte Markt – vom Eigenheimbesitzer über Gewerbetreibende bis hin zu Projektplanern. Der Clou: Kostal berücksichtig dabei clever die Sektorenkopplung von der Elektromobilität mit der eigenen Wallbox, zahleichen kompatiblen Speicherherstellern ebenso wie die intelligente Vernetzung über Partner aus Wärme und Klimatisierung.

Mehr Informationen unter: www.kostal-solar-electric.com

Quelle: Kostal Solar Electric GmbH

 

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