Lumen statt Watt

von Thomas Buchbauer

 

„Die Angabe in Watt sagt zwar etwas über den Energieverbrauch aus, wie viel Licht eine Lampe erzeugt, verrät sie aber nicht. Da die verschiedenen Lampentypen unterschiedlich energieeffizient sind, sorgen spätestens ab 1. September 2010 ausführliche Produktinformationen auf den Verpackungen für bessere Orientierung beim Lampenkauf“, erklärt Manfred Müllner, Geschäftsführer-Stv. des FEEI – Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie die erweiterte Kennzeichnungspflicht für Hersteller.

Lumen zukünftig dominanter Wert

Ziel der ausführlichen Produktkennzeichnung ist es, den Verbrauchern zukünftig die wichtigen Informationen über die Lichtleistung und andere Eigenschaften von Lampen zu liefern. Neu in diesem Zusammenhang ist, dass der sogenannte Lumenwert, der aussagt, wie viel Licht eine Lampe abgibt, die dominante Größe sein wird. Darüber hinaus führen die Hersteller aber auch eine Reihe weiterer Informationen an, wie z.B. zur Dimmbarkeit, Lebensdauer, Schaltzyklen oder auch Lichtfarbe. Bei Energiesparlampen findet man außerdem Angaben über eventuell enthaltenes Quecksilber und die Zeit bis zum Erreichen einer bestimmten Lichtleistung. „Für die Verbraucher werden die Neuerungen anfangs gewöhnungsbedürftig sein, doch sie bieten den entscheidenden Vorteil, dass alle Lampeneigenschaften transparent dargestellt werden und die Auswahl der richtigen Lampe für den richtigen Einsatzzweck umso leichter fällt“, so Müllner.

Lichtausbeute als Maß für die Wirtschaftlichkeit

Vor allem die Beurteilung der Effizienz einer Lampe wird ab 1. September wesentlich verbessert. Denn mit der ausgewiesenen Lichtleistung in Lumen und der Angabe der elektrischen Leistung in Watt lässt sich die Lichtausbeute – das Verhältnis „Lumen zu Watt“ als Maß für die Wirtschaftlichkeit einer Lampe – leicht ermitteln. Je höher die Lichtausbeute desto effizienter die Lampe. So hat eine traditionelle 60-Watt-Glühlampe eine Lichtleistung von etwa 710 Lumen. Teilt man diesen Wert durch die elektrische Leistung von 60 Watt erhält man einen Wert von rund 12 Lumen pro Watt (12 lm/W). Eine vergleichbare 12-Watt-Energiesparlampe bringt es mit 60 lm/W auf das Fünffache.

Beispiele für Äquivalenzwerte Lumen / Watt einer herkömmlichen Glühlampe:

Glühlampe / Lichtenergie

  • 25 W entspricht 220 lm
  • 40 W entspricht 415 lm
  • 60 W entspricht 710 lm
  • 75 W entspricht 935 lm
  • 100 W entspricht 1.340 lm

Nachfolgende Informationen werden zukünftig auf Lampenverpackungen zu finden sein:

  • Energie-Label: gibt Aufschluss, welche Energieeffizienzklasse die Lampe hat.
  • Lumen (lm): gibt die Lichtleistung an, also wie hell eine Lampe ist.
  • Watt (W): gibt die Leistungsaufnahme an, also wie viel Energie die Lampe beim Betrieb benötigt
  • Vergleichswert: zeigt an, welcher klassischen Glühlampe die Leistungsaufnahme entspricht
  • Years/h (hours): gibt die ungefähre Lebensdauer in Stunden und Jahren an
  • Schaltzyklen: gibt an, wie oft eine Lampe an- bzw. ausgeschaltet werden kann
  • Kelvin (K): gibt die Lichtfarbe an, also ob das Licht warmweiß (2700 bis 4000 Kelvin), neutral (4000-6500 Kelvin) oder kaltweiß (über 6500) ist. (Anm: Diese Kelvin-Angaben sind nur Richtwerte. Eine exakte Kelvin-Angabe auf der Packung ist ein Qualitätsmerkmal und stellt sicher, dass beim Kauf mehrer Lampen die Lichtfarbe gleich ist.)
  • Anlaufzeit: gibt den Zeitraum an, den eine Lampe benötigt um 60% des angegebenen Helligkeitswerts zu erreichen
  • Dimmereignung: gibt an, ob eine Lampe für den Dimmerbetrieb geeignet ist
  • Lampenmaße: gibt die Länge und den Durchmesser in mm an

Falls die Lampe Quecksilber enthält, sind folgende Informationen anzuführen: Hg = Hydragyrum, gibt an, ob und wenn ja, wie viel Quecksilber eine Lampe enthält. Zusätzlich muss eine Internetadresse genannt werden, die über die fachgerechte Entsorgung informiert bzw. erklärt, was bei versehentlichem Glasbruch zu tun ist.
Alle Informationen, die auf der Verpackung abgedruckt sind, werden von den Herstellern auch im Internet publiziert. Hier können auch Informationen abgerufen werden, die Expertenwissen voraussetzen, wie z.B. Angaben über die Farbwiedergabe (Quelle: Pressetext, FEEI, EU-Verordnung 244/2009).


www.feei.at

 

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