Drei Wochen nach dem Start der Einspeisetarifförderung für Photovoltaik (PV) Dachanlagen liegen die Zahlen nun auf dem Tisch: Das Vorhaben einer nachhaltigen Stromzukunft durch PV und das ungebremst hohe Interesse an dieser Technologie wurden bestätigt. Genauso hoch ist zeitgleich aber auch der Ärger und das Unverständnis der Branche, da zum aktuellen Zeitpunkt nur knapp die Hälfte der eingereichten PV-Projekte auch eine Förderzusage erhielten. Die restlichen gut 3,5 Tausend Projekte gingen bis dato leer aus. Ersten Abschätzungen zufolge handelt es sich um bis zu 200 MW PV-Leistung, die nicht umgesetzt werden kann. Auch die von der Bundesregierung vorgesehene Corona-Investitionsprämie läuft damit ins Leere.
„Nach der kurzfristigen Entscheidung, ob die Förderung dieses Jahr überhaupt nochmals zur Verfügung steht, folgte die Branche dem Aufruf der Politik, die Dächer mit Photovoltaik voll zu machen und entwickelte baureife Projekte. Jetzt fehlen für einen wesentlichen Teil dieser Projekte die Fördermittel“, verdeutlicht Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, den Ärger der Branche. Auch wenn das Förderbudget jenem der Vorjahre entspricht, ist es veraltet und nicht mehr an den Klimazielen des Bundes angepasst – besonders im Hinblick auf einen Zubau von 11 GW bis 2030. Die Branche braucht endlich planbare Bedingungen – nicht zuletzt, um sich für die Herausforderungen der kommenden Jahre gerecht positionieren zu können.
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz muss umgehend Abhilfe schaffen
Oberste Priorität hat nun, dass diese baureifen PV-Projekte auf Gebäudedächern, die aktuell leer ausgehen, rasch Unterstützung durch das bereits seit langem in Bearbeitung befindliche Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) erhalten und gebaut werden können. Dafür müssen im EAG jedoch noch vergleichbare Bedingungen geschaffen werden, um hierdurch eine Schlechterstellung zu vermeiden und das Dachflächenpotenzial weitestgehend nutzbar zu machen. Damit die Projekte und deren Potenzial nicht einfach liegen gelassen werden, sind gesonderte Fördermittel auszuweisen, Ausschreibungsrunden je nach Anbringungsart und Anlagengröße durchzuführen und die Förderung für eingespeisten Strom, wie bisher auch, ebenso für kleineren Anlagen (< 20 kW) zur Verfügung zu stellen.
„Wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen und der rasche Start des EAG nicht umgehend sichergestellt werden, drängt die Branche auf eine unverzügliche Budgetaufstockung im Ökostromgesetz, die auch mit dem Zeitplan der Corona-Investitionsprämie abzustimmen ist“, so Paierl.
Quelle: APA