Neue OVE-Richtlinie R 11-1: Schutz von Einsatzkräften bei Photovoltaikanlagen

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Die Sicherheit von PV-Anlagen – bei Planung, Errichtung und Prüfung – ist ein wesentlicher Aspekt der entsprechenden normativen Dokumente. Daher geht von ordnungsgemäß geplanten, errichteten und regelmäßig geprüften PV-Anlagen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr für Personen und Sachen aus. Durch einen Notfall, wie z.B. durch Brand am Gebäude, Einsturz des Gebäudes oder Teilen davon, auf denen die PV-Anlage errichtet ist, oder bei Sturm können sich jedoch Gefährdungen für Personen – insbesondere für Einsatzkräfte – ergeben.

 

Zusätzliche Sicherheitsanforderungen

Die neue OVE-Richtlinie R 11-1 legt zusätzliche Sicherheitsanforderungen fest, die den Schutz von Einsatzkräften bei kritischen Situationen im Bereich von PV-Anlagen gewährleisten sollen. Diese Anforderungen sind technischer, baulicher und organisatorischer Art und beziehen Planung und Errichtung genauso ein wie die wiederkehrende Prüfung von PV-Anlagen. Wesentlich ist dabei, dass mögliche Risiken zum Brandschutz und Personenschutz so gering wie möglich gehalten werden.

 

Die neue OVE-Richtlinie R 11-1 gilt für PV-Anlagen an oder auf baulichen Anlagen und kann auch für PV-Anlagen auf Freiflächen sinngemäß angewendet werden. Sie wurde vom Technischen Komitee Elektrische Niederspannungsanlagen im OVE erarbeitet und kann beim OVE (verkauf@ove.at) bzw. online über den OVE-Webshop unter www.ove.at/webshop bestellt werden. Der Preis für die OVE-Richtlinie R 11-1 beträgt in gedruckter Form 36,00 €, als PDF 28,80 € exkl. MwSt.

 

www.ove.at

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