Osram begehrt mit diesen Klagen eine Unterlassung der Nutzung seiner Technologie und strebt insbesondere ein Verbot des Imports von patentverletzenden Produkten an, zu denen solche LED sowie z.B. LED-hinterleuchtete Fernseher und Computermonitore gehören. Daneben verlangt Osram die Zahlung von Schadensersatz.
Im Fokus der Klagen stehen LED, die durch Osram-Patente geschützte Technologien verwenden. Diese Technologien beziehen sich auf die elektrische und thermische Anschlussstruktur sowie auf die Konversionstechnologie, mit der z. B. bei weißen LED das blaue Licht des LED-Chips in weißes Licht umgewandelt wird. Entsprechende LED kommen beispielsweise bei der Hinterleuchtung moderner Fernseher und Computermonitore zum Einsatz.
Weltweit haben viele namhafte Unternehmen kostenpflichtige Lizenzen an den Osram-Patenten zur Konversionstechnologie erworben und damit den Wert dieser Osram-Patente anerkannt. „Mit den Klagen gegen Firmen der Samsung- und LG-Gruppe bezwecken wir, die unbefugte Nutzung unserer wertvollen Technologie zu verhindern“, erklärte Aldo Kamper, CEO von Osram Opto Semiconductors. „Im Rahmen unserer langjährigen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ist eine beträchtliche Anzahl von Patenten entstanden. Wichtige Wettbewerber, wie z.B. Philips/Lumileds, Cree, und Nichia haben unsere starke Position im Bereich des geistigen Eigentums anerkannt, indem sie Patentlizenzaustauschverträge mit Osram geschlossen haben.“