Kolumne von BIM Gerald Prinz:

Pfuscher gefährden uns und unsere Kunden

von Sandra Eisner

Egal ob gesetzlich legitimierte Pfuscher (welche laut GewO zulässig sind) oder die altbekannten klassischen Pfuscher aus dem In- oder Ausland, beide haben in einer sicheren Gesellschaft nichts zu suchen.

Leider gilt bei vielen Konsumenten noch immer, dass der Geiz geil ist. Wenn der Preis allein ausschlaggebendes Kriterium für einen Auftrag ist, dann kann das im schlimmsten Fall für Kunden sehr gefährlich werden. Dennoch lassen sich viele Kunden trotzdem von Billigstanbietern locken. Viele davon kommen aus Drittstaaten und kümmern sich nicht um österreichische Errichtungsbestimmungen, oder wissen nicht einmal was davon. Ob eine Gewerbeberechtigung vorliegt oder nicht, wird selten hinterfragt.

„Ich mache alles Firmen“ treten in den Ballungszentren immer vermehrter auf, und werden von der neuen Gewerbeordnung auch noch begünstigt. Ein Fall, welcher mir erst letzte Woche zugetragen wurde, sei hier kurz geschildert:
Ein großes Chinarestaurant bei uns hat auch ein Handelsgewerbe eröffnet (In- und Export von Waren aller Art) und importiert Containerweise LED-Leuchten zu einem unglaublichen Preis direkt aus China. Über die Qualität der Leuchten will ich hier gar nicht näher eingehen. „China Export“ als Zeichen kennt ja jeder. ABER – Diese Leuchten werden aber auch gleich von dieser Firma montiert. Und JA das darf er, da er bis 15 % in unser Gewerbe hinüberarbeiten darf!! Vor allem in der Gastronomie und in der Hotellerie nimmt er damit unseren Kollegen massiv Arbeit weg. Dabei muss er nur einen Gesellen aus unserer Branche beschäftigt haben.

Klare Definitionen der Nebenrechte! Vor allem im Bereich der konzessionierten Gewerbe, also im Besonderen im Fachbereich Elektrotechnik, muss bei der Überarbeitung der Gewerberechtsreform ein klares Ziel unserer Sparte sein. Hier ist diese unselige Fehlentwicklung zu korrigieren. Sicherheitstechnische Tätigkeiten dürfen in Nebenrechten nicht inkludiert sein, da es um Leib und Leben der Konsumenten geht.

Auch im Bereich der Notdienste kommt es bei Elektrotechnik häufiger zum Pfusch. Braucht man rasch Hilfe, kontaktiert man die per Internet gefundenen Dienste, die mit sehr niedrigen Stundensätzen von 25 Euro pro Stunde locken. Der Verrechnungssatz eines Monteurs von einem seriösen Unternehmen liegt im Durchschnitt bei 56 Euro pro Stunde. Dabei ist es gerade bei einem Notfall wichtig, nach einem seriösen Anbieter zu suchen.

Beim klassischen Pfusch ohne Rechnung gilt hingegen: Schaden eingetreten, Pfuscher nicht greifbar!

Die allgemeine gesetzliche Gewährleistungsfrist für Elektroinstallationen beträgt für ordentliche Unternehmen drei Jahre, für versteckte Mängel sogar 30 Jahre. Gibt es Beanstandungen der Dienstleistung eines Pfuschers, oder ist ein Schaden entstanden, sind diese Anbieter aus dem Internet nur schwer zu fassen, da es entweder gar kein oder ein falsches Impressum gibt. Bei ausländischen Firmen ist es fast unmöglich, ihrer habhaft zu werden, um sie zur Verantwortung zu ziehen. Bei inländischen Pfuschern kommt Post mit dem Vermerk „unbekannt verzogen” wieder zurück. So können Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche an Pfuscher meist nicht eingefordert werden. Kunden müssen bei Mängeln erst recht einen befugten Experten zu Rate ziehen.

Als Qualitätsmerkmal kann hier der Elektrobefund gelten. Er darf NICHT im Nebenrecht ausgestellt werden. Ein Elektrobefund soll die einwandfreie Funktion von Elektroinstallationen dokumentieren. Empfohlen ist der „Bundeseinheitliche Prüfbefund”, bei dem das Vorhandensein einer aufrechten Gewerbeberechtigung vor der Aushändigung überprüft wird. Ein Pfuscher kann diesen Befund nie ausstellen. Generell besteht zwar Formfreiheit, aber dann fehlt die Gewissheit, ob die ausstellende Firma auch eine Berechtigung besitzt. Weist Eure Kunden auf dieses Unterscheidungsmerkmal ausdrücklich hin.

Die Pfuscher Bekämpfung ist in einer Weise problematisch, wegen der kurzen Gültigkeitsdauer der Beweise – nicht älter als sechs Monate – die eine Anzeige oftmals nicht mehr möglich macht. So können Pfuscher meist nicht zur Verantwortung gezogen werden. Andererseits werden die Eingreiftruppen der Finanz und die Kundensensibilität immer besser. Kunden finden zum Beispiel auf der Homepage der WKO im Firmen A-Z Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung. Pfuscher, denen man aufgesessen ist, oder von denen man Kenntnis erlangt, sollten gemeldet werden. Auch von Euch liebe Kollegen. Nur so können wir diesen gemeinsam das Handwerk legen.

Die jeweilige Landesinnung geht gemeinsam mit der Pfuscher Bekämpfung der Wirtschaftskammer und dem Schutzverband für unlauteren Wettbewerb jeder Kundenbeschwerde und jedem Pfuscherfall nach. Also schickt uns entsprechende Fälle. So können wir auch für euch aktiv werden.

Gemeinsam sind wir stark!

Euer Gerald

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