PV-Förderungen gestartet

von

Investförderung für Private/Gewerbebetriebe (bis 5 kWp)
Investförderung für Land-/Forstwirtschaft (5-30 kWp)

 

Investförderung für Private/Gewerbebetriebe/Vereine:
Förderstart: 23. Februar 2016 (Förderende 14. Dezember 2016)
Förderbudget: 8,5 Millionen Euro

Förderpauschale:

  • 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
  • 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
  • Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung; spätestens jedoch bis 8. März 2017 (wenn Registrierung am 14. Dezember 2016 erfolgte)
  • Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Person; max. 30 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen
  • Ein Antragsteller kann die Förderung für mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen (nicht aber am selben Standort)
  • Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden (außer die zweite Förderstelle negiert eine Anschlussförderung).
  • Weiterhin sind nur 5 kWp einer Anlage förderbar. Erweiterung von bestehenden Anlagen werden nicht gefördert.
  • Errichtung der Anlage erst nach erfolgter Registrierung – ansonsten Verlust der Förderung.

Der Weg zur Förderung:

  • Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt.
  • Registrierung: Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.
  • Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen abgerechnet, erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.

Auf Grund der Umsetzungsfrist von 12 Wochen ist es wichtig, entweder bei der Registrierung bereits alle notwendigen Bescheide vorliegen zu haben, oder sie rechtzeitig zu erhalten, damit die Anlage innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung errichtet werden kann. Ansonsten erlischt der Förderantrag.

Investförderung für land-/forstwirtschaftliche Betriebe
Gefördert werden netzgekoppelte PV-Anlagen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einer Leistung größer 5 und bis inkl. 30 kWp. Die Anlage kann dabei auf Gebäuden (Betriebs- oder Wohngebäude) oder auf bereits versiegelten Grundstücken errichtet werden.

Förderstart: 23. Februar 2016 (Förderende 15. November 2016)
Förderbudget: 6,6 Millionen Euro

Förderpauschale:

  • 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen (max. jedoch 40 % der anerkennbaren Investkosten)
  • 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen (max. jedoch 40 % der anerkennbaren Investkosten)

Antragsberechtigt sind alle land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer LFBIS, unabhängig von der Gemeindegröße.Die Förderwürdigkeit der Projekte entscheidet sich anhand der erreichten Punkteanzahl des Projektes: Um eine Förderung zu erhalten ist bei den Auswahlkriterien eine Mindestpunktezahl von 5 zu erreichen. Die Reihung der Projekte erfolgt nach erreichter Punkteanzahl – bei Gleichstand haben die Projekte mit Stromspeicher Vorrang, danach entscheidet das Einreichdatum.

Für die Auswahlrunden gelten folgende Fristen:
11. April 2016, 12:00 Uhr
13. Juni 2016, 12:00 Uhr
12. August 2016, 12:00 Uhr
03. Oktober 2016, 12:00 Uhr
15.November 2016, 12:00 Uhr

Die Anlagenerrichtung muss innerhalb von 6 Monaten ab Förderzusage erfolgen. Eine Doppelförderung durch andere Bundes- bzw. Gemeindeförderungen sind nicht möglich.

Ähnliche Artikel

Hinterlassen Sie einen Kommentar

* Zur Speicherung Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse klicken Sie bitte oben. Durch Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung zu.

Unseren Newsletter abonnieren - jetzt!

Neueste Nachrichten aus der Licht- und Elektrotechnik bestellen.