Gemäß TRVB 122 S sind bei einem Meldertausch »Herstellerangaben hinsichtlich der Lebensdauer des Rauchwarnmelders zu beachten«. Um ihre einwandfreie und damit lebensrettende Funktion zu gewährleisten, wird empfohlen, Rauchwarnmelder nach einer Betriebszeit von etwa zehn Jahren zu ersetzen.
Ein Meldertausch sollte frühzeitig und vorausschauend geplant werden. Er bietet die Chance, Geräte der neuesten Generation einzusetzen, weswegen es sinnvoll ist, sich rechtzeitig über den aktuellen Stand der Technik und die verschiedenen Verfahren zur Inspektion zu informieren. Im modernen Wohnbau sind der Einsatz von Funktechnologie und die Umstellung von Verbrauchszählern auf Fernauslesung bereits in vollem Gange. Auch Rauchwarnmelder können seit Kurzem normenkonform per Funk ausgelesen werden. Das bringt große Vorteile für die Wohnungswirtschaft in puncto Komfort.
Damit beim Meldertausch alles glatt verläuft, ist es ratsam, die Geräte bereits bei der Erstmontage an die Decke zu schrauben. Hände weg von der Klebemontage! Die Geräte sind nur unzuverlässig mit der Zimmerdecke verbunden und beim Austausch der geklebten Melder gegen ein anderes Modell entstehen oft erhebliche Schäden.
Mein Tipp: Sie als Fachmann sollten erster Ansprechpartner beim Thema Rauchwarnmelder sein: Ob bei der Planung, der Installation, der regelmäßigen Wartung samt entsprechender Verträge oder dem Meldertausch – lassen Sie sich diese Möglichkeit nicht entgehen!
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Entgeltliche Einschaltung