Die seit 2016 in Österreich angebotenen Schulungen zur »Fachkraft für Rauchwarnmelder nach TRVB 122 S« inklusive TÜV-Zertifizierung werden weiter fortgesetzt. Es sind noch Restplätze frei, also schnell noch Anmelden!
Zusätzlich ergänzt ab Frühjahr 2018 ein neuer Lehrgang zum »Geprüften Inbetriebsetzer« das Schulungsangebot. Alle Termine sowie detaillierte Anmeldeinformationen können auf www.fachkraft-rauchwarnmelder.at abgerufen werden.
Kommt es zu einem Wohnungsbrand und werden Personen dabei verletzt, kann ein Nachweis über die fachgerechte Montage gefordert werden. Das Seminar »Fachkraft für Rauchwarnmelder nach TRVB 122 S«, basierend auf der DIN 14676, vermittelt alle Kenntnisse, die für Planung, Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern notwendig sind. Die TÜV-zertifizierte Schulung fand bereits bisher großen Anklang und clevere Elektro-Installateure aus ganz Österreich nutzten die Chance, sich durch diese Zusatzqualifikation einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Neu: Geprüfter Inbetriebsetzer für funkvernetzte Warnmeldersysteme
Für all jene, die bereits erfolgreich an der Schulung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder teilgenommen haben und das Thema noch weiter vertiefen möchten, bietet Ei Electronics ab dem Frühjahr 2018 einen Aufbaulehrgang für komplexere Anwendungsfälle an. Dabei werden Kenntnisse die Installation, Inbetriebsetzung, Inspektion und Wartung funkvernetzter Warnmeldersysteme und deren Anschluss an externe Anlagen in der Gebäude- und Sicherheitstechnik betreffend vermittelt. Anhand von anschaulichen Praxisbeispielen werden Lösungsansätze erarbeitet, ein eigener Praxisteil beschäftigt sich mit dem Aufbau und der Bedienung eines Funksystems. Termine und Veranstaltungsorte für diesen Spezial-Lehrgang werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Termine für die aktuellen Fachkraft-Schulungen, die teilweise in Kooperation mit dem Elektro-Großhandel und der e-Marke stattfinden, finden Sie auf www.fachkraft-rauchwarnmelder.at
Termine und Veranstaltungsorte der Schulungen »Fachkraft für Rauchwarnmelder nach TRVB 122 S« in Österreich:
Graz: Di, 26.09.2017: Schäcke Elektrogroßhandel, Babenbergerstraße 67, 8020 Graz
Salzburg: Do, 28.09.2017: Gebrüder Limmert AG, Samergasse 30a, 5020 Salzburg
Wien: Di, 03.10.2017: Energieautonomes Schulungszentrum der e-Marke Austria, Skrabalgasse 2/Ecke Polgarstrasse 30, 1220 Wien
Linz: Do, 05.10.2017: Schäcke Elektrogroßhandel, Franzosenhausweg 34, 4030 Linz
Wilhelmsburg: Di, 07.11.2017: Wärmetechnische Gesellschaft Niederösterreich, Burgerfeld 16, 3150 Wilhelmsburg
Graz: Mo, 20.11.2017: BFA Brandschutzforum Austria GmbH, Hotel Novapark, Fischeraustr. 22, 8051 Graz
Wien: Do, 23.11.2017: Schäcke Elektrogroßhandel, Murbangasse 1, 1100 Wien
Schulungszeiten jeweils von 9:00 bis ca. 16:30 Uhr
Gesetzgebung
Die OiB-Richtlinie 2 sieht folgendes vor:
In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die OiB-Richtlinie 2 wurde bereits in allen Bundesländern umgesetzt (seit dem 01. Juli 2016 auch in Salzburg). Allerdings hat lediglich Kärnten auch die Nachrüstung bestehender Wohnungen mit Rauchwarnmeldern bis zum 30.06.2013 vorgeschrieben. In den anderen 8 Bundesländern ist die Ausrüstung lediglich bei Neubauten und umfangreichen Umbauten erforderlich.