Wiener Wohnen lockert Regeln:

Split-Klimageräte im Gemeindebau

von Julia Petz
Foto: © www.i-magazin.com / mit KI erstellt

Wohnen & Gebäudetechnik: Wiener Wohnen erlaubt den Einbau von Split-Klimaanlagen künftig deutlich breiter als bisher. Eine medizinische Begründung ist nicht mehr notwendig – die technische und bauliche Verantwortung bleibt allerdings hoch.

Die Sommer werden heißer, die Nächte tropischer und die Debatte um leistbares, gesundes Wohnen bekommt damit eine zusätzliche technische Dimension. Wiener Wohnen hat nun die Regeln für Klimageräte in Gemeindebauten angepasst: Split-Klimaanlagen sind nicht mehr nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Mieterinnen und Mieter können künftig grundsätzlich ein Klimagerät installieren lassen, sofern die dafür vorgesehenen technischen, baulichen und rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine medizinische oder sonstige Begründung für den Bedarf ist laut Stadt Wien nicht mehr erforderlich.

Ganz ohne Regeln geht es freilich nicht. Erlaubt sind ausschließlich Split-Klimageräte mit Innen- und Außeneinheit. Die Montage darf nur durch eine Fachfirma beziehungsweise durch konzessionierte Unternehmen erfolgen. Voraussetzung ist außerdem eine fachgerechte Planung sowie die Einhaltung der Vorgaben zu Lärmschutz, Energieeffizienz, Brandschutz und Anbringung. Wichtig für die Praxis: Die Installation darf erst durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Erst ansuchen, dann montieren

Wer im Gemeindebau ein Klimagerät installieren möchte, braucht weiterhin die Zustimmung der Hausverwaltung Stadt Wien – Wiener Wohnen. Das Ansuchen ist samt vollständigen Unterlagen einzureichen. Besonders wichtig ist dabei das Merkblatt „Voraussetzungen Klimageräte“, das sowohl von der Mieterin beziehungsweise dem Mieter als auch vom ausführenden Unternehmen auszufüllen und zu unterschreiben ist. Wiener Wohnen kündigt an, innerhalb von drei Wochen auf ein vollständiges Ansuchen zu antworten.

Weiterführende Informationen, das Merkblatt und die genauen Voraussetzungen stellt Wiener Wohnen auf seiner Website bereit: www.wienerwohnen.at

Je nach Einzelfall können zusätzliche Bewilligungen notwendig sein – etwa von der MA 19 für Architektur und Stadtgestaltung, vom Bundesdenkmalamt oder von der MA 37 Baupolizei. Der Aufstellungsort muss geeignet sein und soll möglichst nicht von der Straße aus sichtbar sein. Damit wird deutlich: Die neue Regelung ist zwar eine Erleichterung für Mieterinnen und Mieter, aber keine Einladung zum ungeprüften Selbsteinbau.

Rücksicht auf Gebäude und Nachbarschaft

Ein Schwerpunkt der neuen Regelung liegt auf dem Schutz des Wohnumfeldes. Klimageräte dürfen nicht störend laut sein; Lärmgrenzwerte müssen insbesondere auch während der Nachtstunden eingehalten werden. Zudem verweist die Stadt Wien auf ökologische Anforderungen, etwa hohe Energieeffizienz und umweltfreundlichere Kältemittel.

Die Kosten tragen die Mieterinnen und Mieter selbst. Das betrifft Anschaffung, Installation, Stromverbrauch, Wartung, Reparaturen sowie einen allfälligen Abbau und Wiedereinbau bei späteren Bauarbeiten. Wird das Außengerät an Fassade oder Dach montiert, fällt laut Wiener Wohnen eine einmalige Nutzungsgebühr von rund 70 Euro an. Wird öffentlicher Raum beansprucht, können zusätzlich jährliche Gebühren nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz anfallen.

Keine Bewilligung gibt es dort, wo im Wohnhaus bereits eine Kühlungsmöglichkeit vorhanden ist. Auch für Lagerflächen und Kfz-Abstellflächen ist der Einbau eines Klimagerätes nicht vorgesehen.

Sonnenschutz bleibt erste Verteidigungslinie

Trotz der neuen Klimageräte-Regelung verweist Wiener Wohnen weiterhin auf passive Maßnahmen gegen Überhitzung. Außenliegende Jalousien, Rollläden oder Markisen verhindern den Wärmeeintrag, bevor er in der Wohnung ankommt – und benötigen im Betrieb keinen Strom. Die Stadt Wien fördert den nachträglichen Einbau außenliegender Sonnenschutzsysteme mit 50 Prozent der Kosten, maximal mit 1.500 Euro.

Für die Elektrotechnik– und Gebäudetechnikbranche ist die Änderung dennoch relevant. Denn sie zeigt, dass sommerliche Kühlung im mehrgeschossigen Wohnbau zunehmend vom Ausnahmefall zum Planungs- und Ausführungsthema wird. Entscheidend wird sein, dass Komfort, Energieeffizienz, Brandschutz, Schallschutz und Stadtbild nicht gegeneinander ausgespielt, sondern fachgerecht zusammengeführt werden. Genau hier beginnt jene Arbeit, die besser nicht dem Zufall – und schon gar nicht dem Bastelkeller – überlassen wird.

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