Tue Gutes und rede darüber!

von Thomas Buchbauer

Dafür sprechen auch die aktuellen Zahlen der deutschen Bundesnetzagentur / BSW-Solar 2011, die ausgehend von 2009 und einem Anlagenbestand von 9.785 MWp für 2010 einen wiederum überdurchschnittlichen Zuwachs von weiteren 7.000 MWp und damit auf Ende 2010 einen Gesamtbestand von 17.000 MWp für unser Nachbarland prognostizieren. Selbst wenn die Solarförderung und Einspeisevergütung bei starkem Marktwachstum noch schneller als erwartet sinkt, so nimmt der Aspekt des Eigenverbrauches – u.a befördert durch mögliche Zusammenschlüsse mehrerer Verbraucher in einem Solarstromverbund oder die Weiterentwicklung leistungsfähiger Speichermedien – sicher eine zunehmend wichtige Schlüsselrolle ein.

Unter diesem Aspekt ist auch die vergleichsweise unbekannte Sondermaßnahme des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu sehen. Unter dem Arbeitstitel »Visualisierung – Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche« werden ganz konkret Maßnahmen gefördert, die die publikumswirksame Sichtbarmachung von z.B. Leistungswerten oder CO2-Einsparungen in Verbindung mit Solarstromanlagen bezuschussen. Im Wortlaut gibt das BAFA auf der eigenen Internetseite folgende Informationen bekannt (Auszug): „Maßnahmen an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Photovoltaikanlagen usw.), die insbesondere in Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemeinbildenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten oder Kirchen erfolgen und darauf abzielen, eine Visualisierung des Ertrags und/oder eine Veranschaulichung dieser Technologie zu erreichen, z. B. elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen, werden ergänzend gefördert. Der Zuschuss beträgt höchstens 2.400 Euro.“ Auch die notwendigen Antragsformulare und Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Internetseite www.bafa.de.

Die beschriebene Förderung in Deutschland bezieht sich also vornehmlich auf die bei Bildungseinrichtungen installierten Solarstromdisplays (z. B. auch für Kindergärten), die dem Publikumsverkehr entweder im Innen- oder Außenbereich zugänglich sind. Auf Antrag der Bildungsstätte bzw. des Schulträgers werden maximal 2.400 Euro, als Ausgleich oder Zuschuss für Material- und Installationskosten, von Seiten des BAFA gefördert. Wichtig ist dabei die Feststellung, dass die Förderung zwar auf die jeweilige Bildungsstätte, nicht aber auf den Schulträger insgesamt beschränkt ist. So kann z.B. ein Schulträger mit mehreren Schulen (z. B. eine Kommune) die beschriebene Förderung auch mehrfach beantragen und in Anspruch nehmen. Des weiteren ist die Förderung nicht an das ursprüngliche Inbetriebnahmedatum der PV-Anlage gekoppelt. Gefördert werden auch Solarstromanzeigen, die erst nachträglich installiert werden. Angesichts des aktuellen Bedeutungszuwachses regenerativer Energien ist davon auszugehen, dass auch im Jahr 2011 ausreichend gefüllte Fördertöpfe für diese Maßnahme zur Verfügung stehen.

Gerade für den eher regional tätigen Elektrobetrieb ergeben sich aus dieser Situation heraus interessante Perspektiven. In Kenntnis der lokalen Gegebenheiten und in Zusammenarbeit mit kommunalen oder sonstigen Trägern von Bildungseinrichtungen dürfte es gelingen, die vorhandenen Möglichkeiten zur Installation von geförderten Photovoltaikanzeigen ganz konkret herauszufinden. Als Mittler zwischen dem Hersteller entsprechender Displays und den Bedarfsträgers vor Ort nimmt der Fachbetrieb dabei ein ganz wichtige Beratungsfunktion wahr, die sich nicht nur auf rein technische Belange, sondern in diesem Fall auch auf die vorhandenen BAFA-Förderungsaspekte und die Unterstützung bei deren Abwicklung bezieht.

Zur Visualisierung von Photovoltaikanzeigen in gut besuchten Publikumsbereichen eignen sich großflächige Außenanzeigen mit leuchtstarken, langlebigen LED-Zifferanzeigen in besonderer Weise. Diese können als Standarddisplays mit LED-Ziffernhöhen für Ableseentfernungen von 25 bis 70 m und in verschiedenen Anzeigefarben (rot, gelb, grün, weiß oder blau) geliefert werden. Die LED-Anzeigen verfügen dabei – gekoppelt mit einem Lichtsensor – über eine automatische Helligkeitsregulierung, um sowohl bei Sonneneinstrahlung eine ausreichende Leuchtkraft aufzuweisen als auch ein Überstrahlen im Nachtbetrieb zu vermeiden.

Typischerweise wird für diese Solardisplays ein robustes Aluminiumprofilgehäuse verwendet, welches für den Außeneinsatz generell in Schutzart IP65 ausgeführt ist und bei Bedarf auch in kundenspezifischer Farbe pulverbeschichtet werden kann. Die Ansteuerung der PV-Anzeigen erfolgt je nach Anwendungsfall entweder durch SO-Schnittstelle, seriell durch RS 232 bzw. RS 485 oder mittels LAN/Ethernet-Anbindung, wobei die Speisung stets durch 230 VAC-Anschluss sichergestellt wird. Dank der Verwendung individueller Hintergrundbilder und eine individuelle Gestaltung ist es dem Bedarfsträger über die BAFA-Förderung hinaus ggf. möglich, lokale oder überregionale Sponsoren zur Mitfinanzierung der Solarstromanzeige zu gewinnen. Selbstverständlich sind – ergänzend zum Standardprogramm – bei Bedarf auch Sonderausführungen machbar. Also gilt für Bedarfsträger und Sponsor gleichermaßen: Tue Gutes und rede darüber…

www.buerk-mobatime.de
 

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