Leoni AG:

Verständigt sich mit Konsortialbanken über Refinanzierungskonzept

von Jasmin Fuerbach
Foto: © Pixabay

Die Leoni AG hat sich mit ihren Konsortialbanken grundsätzlich auf ein Refinanzierungskonzept verständigt, das die weitere Finanzierung des Leoni-Konzerns über das Jahr 2022 hinaus sicherstellt. Das Refinanzierungskonzept umfasst die folgenden wesentlichen Eckpunkte:

Die Fälligkeiten der aktuell ab Ende des Jahres 2022 fällig werdenden Finanzierungsinstrumente der Leoni-Gruppe sollen grundsätzlich bis Ende Dezember 2025 verlängert werden;

  • Nettoerlöse aus der Veräußerung der Business Group Automotive Cable Solutions (BG AM) sollen bis zu einem Gesamtbetrag von 442 Mio. Euro zur Rückführung von Finanzverbindlichkeiten der Leoni-Gruppe verwendet werden;
  • Die Finanzierungskosten erhöhen sich moderat und sollen auf ein einheitliches Niveau für sämtliche Finanzierungstranchen angepasst werden;
  • Vier Konsortialbanken unter der im Jahre 2018 vereinbarten revolvierenden Kreditlinie der Gesellschaft (RCF I) erhalten zudem die Möglichkeit, einen wesentlichen Teil ihrer Darlehen, der nicht aus den Erlösen der BG AM-Veräußerung getilgt wird, in Höhe von voraussichtlich insgesamt 132 Mio. Euro („Verbleibende RCF I-Forderungen“) in Eigenkapitalinstrumente umzuwandeln bzw. diesbezüglich aus Zuflüssen aus einer Eigenkapitaltransaktion (wie nachstehend beschrieben) vorzeitige Rückführung zu suchen. Dadurch kommt es zu einer für die Leoni-Gruppe vorteilhaften Bilanzentlastung in Höhe von voraussichtlich 132 Mio. Euro;
  • Die Leoni AG wird vor diesem Hintergrund voraussichtlich Ende 2022 bzw. zu Beginn des Jahres 2023 eine Kombination aus einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital sowie der Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe umsetzen, bei der Aktien bzw. Bezugsrechte und -pflichten auf Aktien im Volumen von bis zu 50 % des Grundkapitals ausgegeben werden (Eigenkapitaltransaktion). Die neuen Aktien und die Anleihen werden den Aktionären der Leoni AG gegen Bareinlage zum Bezug angeboten, wobei entsprechend den Vorratsbeschlüssen neue Aktien oder Wandelanleihen bis zu 10 % Grundkapitals auch ohne Bezugsrecht ausgegeben werden können. Die Bareinlagen aus diesen Bezugsangeboten werden dazu genutzt, die Verbleibenden RCF I-Forderungen zurückzuführen. Soweit die Bezugsrechte auf die neuen Aktien bzw. die Pflichtwandelanleihe nicht vollständig ausgeübt werden, werden die Gläubiger der Verbleibenden RCF I-Forderungen die nicht bezogenen Aktien bzw. die nicht bezogenen Teile der Pflichtwandelanleihe gegen Sacheinlage sämtlicher Verbleibender RCF I-Forderungen, die nicht aus den Bareinlagen getilgt werden, übernehmen. Der Bezugspreis der im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien sowie der Pflichtwandelanleihe wird noch festgelegt werden;
  • Die Leoni AG soll bis zur Rückzahlung der umstrukturierten Kreditlinien keine Dividende ausschütten.

Das Refinanzierungskonzept führt insgesamt zu einer Reduzierung der Finanzverbindlichkeiten der Leoni-Gruppe um voraussichtlich 574 Mio. Euro, wobei hiervon 442 Mio. Euro aus der Rückführung von Verbindlichkeiten mit Mitteln aus dem BG AM-Verkauf und voraussichtlich 132 Mio. Euro aus der Umstrukturierung der Verbleibenden RCF I-Forderungen resultieren.

Die mit den Konsortialbanken abgestimmte Prolongationsstruktur wird den Gläubigern der von der Gesellschaft ausgegebenen Schuldscheine vorgestellt werden, deren Einbeziehung für die Umsetzung erforderlich ist. Im Übrigen steht das Refinanzierungskonzept unter dem Vorbehalt der Einigung auf die detaillierte Dokumentation sowie der Zustimmung der Gremien der beteiligten Finanzierungspartner und der Zustimmung des Aufsichtsrats der Leoni AG.

Weitere Informationen auf www.leoni.com

Quelle: Leoni AG

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