Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz:

Kleine Novelle mit großer Wirkung

von Jasmin Fuerbach
Foto: © Pixabay

In Abstimmung mit dem Regierungspartner brachten die Grünen in der gestrigen Nationalratssitzung einen Initiativeintrag
zur Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ein. Damit wird neben der vergangenen Budgetanpassung und -aufstockung rasch auf die Erfahrungen der erster Förderdurchgänge reagiert.

Den Branchenverband Photovoltaic Austria (PV Austria) erreichten in den letzten Monaten zahlreiche Hilferufe der Unternehmen, das auf Grund von unplanbaren Lieferzeiten die Errichtungsfristen für die Förderung nicht eingehalten werden kann. Unzählige bereits zugesagte Förderanträge waren und sind gefährdet. PV Austria wies daher in zahlreichen Gesprächsrunden mit dem zuständigen Ministerium (BMK) auf die Notwendigkeit einer Anpassung des Gesetzes hin. Mit dem nun vorgelegten Initiativantrag soll dem entgegengesteuert werden, indem die Errichtungsfrist für PV-Anlagen bis 20 Kilowattpeak (kWp) zweimal um neun Monate verlängert wird. Diese Änderung soll auch rückwirkend für bereits eingereichte Projekte gültig sein.

Parlament muss nun mitziehen

Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria, begrüßt den rasch vorgelegten Initiativantrag: „Mit der Anpassung der Errichtungszeiten wird auf die wenig prognostizierbaren und langen Lieferzeiten geschwind und unbürokratisch reagiert. Wichtig ist, dass im Parlament die notwendige 2/3 Mehrheit rasch erreicht wird, damit die PV-Kund*innen nicht um den Förderverlust fürchten müssen und der Branche der nötige Rückhalt für unverschuldete Verzögerungen gegeben
wird.“

Entbürokratisierung für Anlagen bis 20 kWp

Angepasst werden soll weiters die Förderung in der Kategorie B (Anlagen von 10,1 bis 20 kWp). Auch in dieser Kategorie soll es zukünftig einen fixen Fördersatz geben (anstelle eines umgekehrten Bieterverfahrens). Dieses Anlagensegment trifft vor allem Anlagen den privaten Bereich, wo die derzeitige Fördervergabe schlichtweg zu aufwendig ist. Diese Regelung soll ab dem kommenden Förderjahr 2023 gelten.

 Beginn der Arbeiten auch vor der Antragstellung ermöglichen

Immitzer ergänzt: „Um dem aktuellen Errichtungsdruck zusätzlich etwas Luft zu verschaffen, sollte auch noch der ‚Beginn der Arbeiten‘ praxisgerechter umgesetzt werden damit Bestellungen bereits vor der Antragstellung möglich sind. Im Zug der kommenden Förderverordnung, die unter anderem die Fördercalls und Fördersätze für das kommende Jahr festgelegt, sollte auch diese Herausforderung noch abgebaut werden.“

Weitere Informationen auf www.pvaustria.at

Quelle: Bundesverband Photovoltaic Austria

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