Österreich zieht beim Ladenetz die nächste Linie:

Bundesstraßengesetz – alle 25 Kilometer Strom

von Nakisa Kaltenbach
Foto: © www.i-magazin.com / mit KI erstellt

Bis Ende 2030 soll auf Österreichs Bundesstraßen im Durchschnitt alle 25 Kilometer Ladeinfrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge entstehen. Für schwere Nutzfahrzeuge ist ein Netz im Abstand von durchschnittlich 40 Kilometern vorgesehen. Was nach Technik klingt, ist politisch ein klarer Schnitt: E-Mobilität soll auf der Langstrecke nicht länger an der Frage scheitern, ob rechtzeitig der nächste Ladepunkt kommt.

Laden wird zur Infrastrukturfrage

Ladeinfrastruktur ist nicht mehr die nette Zusatzfunktion am Parkplatz. Sie wird zur Grundbedingung dafür, ob Elektromobilität im Alltag, im Gewerbe und auf der Langstrecke funktioniert. Genau hier setzt die Novelle zum Bundesstraßengesetz an, für die sich der Verkehrsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS ausgesprochen hat.

Im Zuge eines gesamtändernden Abänderungsantrags der Koalitionsparteien wurde die Regierungsvorlage um Bestimmungen zum flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erweitert. Damit rückt ein Thema in den Mittelpunkt, das für Fahrer von E-Autos längst entscheidend ist – und für die Elektrobranche zunehmend zur Planungs-, Installations- und Betriebsfrage wird.

Die politische Vorgabe ist klar: Bis Ende 2030 soll auf Bundesstraßen im Durchschnitt alle 25 Kilometer Ladeinfrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge errichtet werden. Für schwere Nutzfahrzeuge ist Ladeinfrastruktur im Durchschnitt alle 40 Kilometer vorgesehen. Österreich definiert damit nicht bloß ein Ziel, sondern ein Raster. Ein Netz, das Elektromobilität berechenbarer machen soll.

Mehr als nur eine Ladesäule

Interessant ist dabei, dass es nicht nur um Ladepunkte geht. Bei neu errichteten Ladepunkten sollen nach Möglichkeit auch Sanitäranlagen, Getränke- und Snackautomaten sowie Aufenthaltsbereiche geschaffen werden. Das ist ein wichtiges Detail. Denn Laden ist nicht Tanken. Wer Strom lädt, bleibt länger. Und wer länger bleibt, braucht mehr als einen Stecker.

Damit wird Ladeinfrastruktur entlang von Bundesstraßen zu einer neuen Form von Aufenthaltsinfrastruktur. Die Frage lautet also nicht nur: Wo kommt Strom hin? Sondern auch: Wie sieht ein Ort aus, an dem Elektromobilität im Alltag tatsächlich funktioniert?

Schutzzonen werden zum Knackpunkt

Brisant wird die Novelle dort, wo bestehende Vertragslogiken berührt werden. Konkurrenzklauseln beziehungsweise sogenannte Schutzzonen bei Rastanlagen und Tankstellen sollen neu geregelt werden. Wenn solche Vertragsrechte die Errichtung von Ladeinfrastruktur verhindern und der Eingriff für die Erreichung der Ausbauziele erforderlich ist, sollen Eingriffe möglich sein. Für Betreiber sind unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche vorgesehen.

Damit liegt der eigentliche Konflikt offen auf dem Tisch. Österreich will Ladeinfrastruktur dichter machen – und muss dafür dort ansetzen, wo Flächen, bestehende Verträge und Geschäftsmodelle aufeinandertreffen. Ladepunkte entstehen nicht im luftleeren Raum. Sie brauchen Standorte, Netzanschlüsse, Betreiber, Genehmigungen und wirtschaftliche Logik.

Zustimmung, Kritik und offene Fragen

Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) sieht in der Novelle mehr Rechts- und Planungssicherheit. Zugleich würden damit die Voraussetzungen für einen bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur geschaffen. Dieser leiste einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende und setze Vorgaben der Europäischen Union um.

Roland Baumann (SPÖ) betonte, Österreich gehe mit dem Ziel, bis 2030 durchschnittlich alle 25 Kilometer Ladeinfrastruktur für Pkw bereitzustellen, über unionsrechtliche Mindestvorgaben hinaus. Die neuen Regelungen zu den Schutzzonen seien aus seiner Sicht notwendig, um diese Ausbauziele erreichen zu können.

Auch Harald Servus (ÖVP) bezeichnete die Ziele als ambitioniert. Der Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse bei Schutzzonen könne zwar Fragen aufwerfen, sei aber „alternativlos“. Gleichzeitig verwies Servus darauf, dass der Ausbau vorrangig auf bereits bestehenden Flächen erfolgen solle, um zusätzlichen Bodenverbrauch zu vermeiden.

Kritisch äußerte sich Irene Eisenhut (FPÖ). Sie hält die Fristhemmung bei UVP-Verfahren grundsätzlich für sinnvoll, sieht die Eingriffe in bestehende Schutzzonen aber problematisch. Eisenhut befürchtet langwierige Gerichtsverfahren, weil es laut Gesetzestext nur in besonders schwerwiegenden Fällen einen Anspruch auf Entschädigung geben soll.

Elisabeth Götze (Grüne) kritisierte vor allem die vorgesehene Fristhemmung. Die Grundproblematik liege nicht in den gesetzlichen Fristen, sondern in der Länge der Verfahren. Statt Fristen während des gesamten UVP-Verfahrens zu hemmen, müssten die Verfahren beschleunigt werden. Aus ihrer Sicht verlängert die Regelung die Beschränkungen für betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf unbestimmte Zeit und ist daher rechtsstaatlich problematisch.

Von den NEOS ist in der Parlamentskorrespondenz zur Ladeinfrastruktur keine eigene Wortmeldung angeführt. Fest steht aber: Die Novelle wurde im Verkehrsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS unterstützt.

Die Steckdose allein wird nicht reichen

Die Richtung ist damit klar: Österreich will die Ladeinfrastruktur auf Bundesstraßen verbindlicher, dichter und planbarer machen. Doch die Umsetzung wird nicht allein an der Zahl der Ladepunkte hängen. Entscheidend wird sein, ob Flächen verfügbar sind, Verträge angepasst werden können, Netzanschlüsse rechtzeitig kommen und aus Ladeorten tatsächlich brauchbare Aufenthaltsorte werden.

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird politisch konkreter. Ob daraus bis 2030 ein Netz entsteht, das E-Mobilität auf Bundesstraßen wirklich selbstverständlich macht, entscheidet sich jetzt an Tempo, Praxisnähe und der Bereitschaft, alte Vertragslogiken an neue Mobilität anzupassen.

Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 670 vom 02.07.2026.

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