Der österreichische Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid AG (APG) wurde mit Bescheid vom 30. September 2026 gemäß dem Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) als kritische Infrastruktur-Einrichtung eingestuft. Damit unterliegen seine Dienste und die dafür erforderliche Infrastruktur einem verbindlichen gesetzlichen Rahmen zur weiteren Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit. Die am 30. Oktober 2026 bekannt gegebene Einstufung betrifft den Schutz der für die österreichische Stromversorgung erforderlichen Übertragungsinfrastruktur.
Was bedeutet die RKEG-Einstufung für APG?
Das RKEG sieht für kritische Einrichtungen unter anderem Risikoanalysen und Resilienzpläne vor. Darin wird festgelegt, welche technischen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Maßnahmen erforderlich sind. Diese sollen Vorfälle verhindern, deren Auswirkungen begrenzen und eine rasche Wiederherstellung des Betriebs ermöglichen. Der gesetzliche Rahmen umfasst damit sowohl die Vorsorge als auch den Umgang mit Störungen und deren Folgen.
Für APG bedeutet die Einstufung nach RKEG eine weitere systematische Absicherung ihres rund 7.000 Kilometer umfassenden Stromnetzes samt 67 Schalt- beziehungsweise Umspannwerken. Zu den Schwerpunkten zählen der Schutz vor Sabotage, Vandalismus und physischen Angriffen sowie die Klimaresilienz. Umfassende Notfallpläne berücksichtigen dabei Extremwetterereignisse wie Schneedruck, Stürme oder Hochwasser.
Welche Gefahren berücksichtigt das RKEG?
Das Gesetz verfolgt einen All-Gefahren-Ansatz. Dieser bezieht neben Cyberangriffen und physischen Angriffen auch Naturkatastrophen, technische Ausfälle, Sabotage und Spionage ein. Ebenso berücksichtigt das RKEG Lieferketten- und Personalausfälle sowie Abhängigkeiten von anderen kritischen Einrichtungen und wesentlichen Diensten. Der Blick richtet sich damit nicht ausschließlich auf Gefahren für einzelne technische Anlagen, sondern auch auf organisatorische Risiken und Abhängigkeiten.
APG-Vorstandssprecher und technischer Vorstand Gerhard Christiner beschreibt die Aufgaben so: „Dafür müssen wir Risiken frühzeitig erkennen, unterschiedliche Gefahren im Blick behalten und im Ernstfall rasch handeln können.“ Die Einstufung unterstreiche die Verantwortung von APG für die Stromversorgung Österreichs und stärke den ganzheitlichen Resilienzansatz des Übertragungsnetzbetreibers.
Bestehende Schutzmaßnahmen werden weiterentwickelt
APG verfügt nach eigenen Angaben bereits über umfassende Strukturen, um ihre Leistungen auch unter außergewöhnlichen Bedingungen aufrechtzuerhalten oder rasch wiederherzustellen. Dazu gehören Cybersecurity- und Objektschutzmaßnahmen, Wetter- und Netzsicherheitsprognosen sowie die laufende Abstimmung mit relevanten Partnern. Gemeinsame Simulatortrainings und regelmäßige Krisenübungen ergänzen diese Vorkehrungen und sollen die Handlungsfähigkeit im Ernstfall stärken.
Die gesetzlichen Anforderungen sind somit von den bereits bestehenden Schutzmaßnahmen zu unterscheiden: Mit dem RKEG werden diese in einem einheitlichen gesetzlichen Rahmen weiterentwickelt, regelmäßig überprüft und an Veränderungen der Gefährdungslage angepasst. APG nennt für 2025 eine Versorgungssicherheit von 99,99 Prozent. Christiner führt die hohe Verfügbarkeit auf den täglichen Einsatz der Mitarbeiter:innen sowie auf bewährte Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zurück.
Innenministerium unterstützt Risikoanalysen und Resilienzpläne
Die Umsetzung des RKEG wird durch das Bundesministerium für Inneres unterstützt. Vorgesehen sind Beratungen, Frühwarnungen und Informationen zu spezifischen Risiken. Hinzu kommen Vorlagen und Empfehlungen für Risikoanalysen und Resilienzpläne. Diese Unterstützung begleitet damit die im Gesetz vorgesehenen Analyse- und Planungsaufgaben der kritischen Einrichtungen.
Ziel des gemeinsamen Rahmens ist es, die Versorgungssicherheit und Robustheit des österreichischen Stromsystems nachhaltig zu stärken. Für die Resilienz der Stromversorgung werden dabei technische, organisatorische und sicherheitsbezogene Maßnahmen zusammengeführt.
Netzbetrieb und Ausbau als Hintergrund der Einstufung
Das von APG betriebene Netz erstreckt sich auf einer Trassenlänge von etwa 3.500 Kilometern. Rund 1.000 Spezialist:innen betreiben das Netz, halten es instand und passen es an die steigenden Anforderungen durch die Elektrifizierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie an. Ein Großteil der insgesamt 67 österreichweit verteilten Umspannwerke wird von der Steuerzentrale in Wien aus ferngesteuert.
Zu den Aufgaben des unabhängigen Übertragungsnetzbetreibers gehören auch die Integration erneuerbarer Energien und die Bereitstellung der Infrastruktur für den Strommarkt. Für 2026 beziffert APG ihre Investitionen mit 680 Millionen Euro, nach 595 Millionen Euro im Jahr 2025. Insgesamt plant der Netzbetreiber, bis 2035 rund neun Milliarden Euro in den Netzaus- und -umbau zu investieren.
Weitere Informationen auf: www.apg.at
Quelle: APG
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die RKEG-Einstufung für Apg?
Apg wurde mit Bescheid vom 30. September 2026 als kritische Infrastruktur-Einrichtung eingestuft. Damit unterliegen ihre Dienste und die erforderliche Infrastruktur einem verbindlichen gesetzlichen Resilienzrahmen. Dieser sieht unter anderem Risikoanalysen und Resilienzpläne mit technischen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Maßnahmen vor.
Welche Gefahren berücksichtigt das RKEG?
Das RKEG verfolgt einen All-Gefahren-Ansatz. Er umfasst Cyberangriffe, physische Angriffe, Naturkatastrophen, technische Ausfälle, Sabotage und Spionage sowie Lieferketten- und Personalausfälle. Auch Abhängigkeiten von anderen kritischen Einrichtungen und wesentlichen Diensten werden berücksichtigt.
Wie unterstützt das Innenministerium die Umsetzung des RKEG?
Das Bundesministerium für Inneres unterstützt die Umsetzung durch Beratungen, Frühwarnungen und Informationen zu spezifischen Risiken. Hinzu kommen Vorlagen und Empfehlungen für Risikoanalysen und Resilienzpläne.