Die Energiewende geht weiter – Im Sommer trat das neue Mieterstromgesetz in Deutschland in Kraft. Um Mieterinnen und Mieter stärker an der Energiewende zu beteiligen, trat am 25.07.2017 das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom aus Solaranlagen in Kraft. Als Mieterstrom bezeichnet man Strom, der in Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Endverbraucher im gleichen Gebäude ohne Netzdurchleitungsgebühren geliefert wird.
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Quelle: Presseportal.de
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