Der Bundesinnungsmeister der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik – Andreas Wirth – gibt auch in den schwierigen Zeiten von Corona nicht auf und setzt sich weiterhin für alle Elektrotechniker ein. Dabei appelliert er an die Elektrotechniker, sich von der Situation nicht einschüchtern zu lassen und weiterzukämpfen. Den Appell und Hilfestellungen für Betriebe von Andreas Wirth findet ihr hier:
Aussendung des Bundesinnungsmeister Andreas Wirth
Geschätzte Elektrotechniker, liebe Freunde und Mitstreiter,
wir arbeiten in dieser schweren Zeit mit Hochdruck an sauberen Lösungen in allen Bereichen rund um die Elektrobranche. Mir ist bewusst, dass die derzeitige Lage und Situation eine völlige Ausnahme für alle ist.
Vor einer Woche haben uns die ersten Maßnahmen getroffen. Innerhalb von ein paar Tagen seither wurde Einiges auf die Beine gestellt, damit unsere Betriebe abgesichert sind. In so kurzer Zeit kann man nicht gleich von 100 auf 0 hinunterfahren, das geht nicht.
Mein Appell an alle Kolleginnen und Kollegen, den Hausverstand einzusetzen, ist leider nicht überall angekommen, wie ich von vielen Elektrotechnikern mitbekommen – speziell der Bau ist da am Meisten betroffen.
Mit Stand gestern Nacht hat die Bundesregierung bislang keinen generellen Stopp von Baustellen verordnet. Vielmehr werden in den nächsten Tagen Guidelines für den Umgang mit Baustellen veröffentlicht. Eine unserer zentralen Forderungen ist die Klarstellung für den möglichen Anfall drohender Vertragsstrafen (Pönalen).
Hier gibt es bereits ein Bekenntnis aller Verhandlungspartner, dass vereinbarte Pönalen regelmäßig nicht zur Anwendung kommen sollen, wenn die zeitgerechte Erfüllung von Verträgen aufgrund der jüngsten Entwicklungen unmöglich wird. Von einem Verschulden kann aufgrund der Unvorhersehbarkeit der jüngsten Entwicklungen wohl nicht ausgegangen werden.
Wir haben Euch gleich am Anfang dieser Woche über die Landesinnungen ein Formblatt für die Meldung einer Verzögerung auf Baustellen zukommen lassen, damit Ihr aktuelle Erfüllungsverzögerungen auch schriftlich Euren Auftraggeber mitteilen könnt. Bitte nutzt dieses Formblatt! Es kann Euch in Zukunft helfen.
Die Solidarität unserer Branche für dieses Land muss von allen Elektrotechnikern deutlich nach außen getragen werden. Wir müssen uns hier ein gutes Beispiel an allen Arbeitskräften, die derzeit im Dauereinsatz sind und noch viel größeren Ansteckungsgefahren ausgesetzt sind (z.B. Pflegepersonal, Lebensmittelhandel u.a.), nehmen. Wir müssen uns auch bewusst sein, dass die Gefahr auf kleinen Baustellen deutlich geringer ist, als beim Einkaufen von Lebensmitteln.
Wie gesagt, wir setzen uns nach wie vor für klare Richtlinien für den Umgang auf der Baustelle ein! Wir werden Euch auch Anweisungen für Hygienemaßnahmen noch zukommen lassen, wie bei einem Störungseinsatz richtig gehandelt werden muss, damit Ihr und Eure Mitarbeiter sicher seid.
Vor zwei Wochen haben wir in der Bundesinnung noch massiv verhandelt und ein tolles Konzept für den Facharbeitermangel erarbeitet. Jetzt, zwei Wochen darauf, dreht sich alles darum, was wir in Zukunft mit unseren Mitarbeitern machen. Unglaublich.
Es wird auch eine Zeit nach der Krise geben und man muss gerade die kritische Infrastruktur jetzt am Laufen halten. Dafür brauchen wir unsere Fachkräfte.
Wir haben als Unternehmer da eine große Verantwortung als Gewerbe und Handwerk, unser Land zu unterstützen.
Ich bitte Euch daher inständig die zur Verfügung gestellten Maßnahmen zu nutzen:
- Härtefonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe: Die Details werden gerade ausgearbeitet, inkl. wo diese Unterstützung beantragt werden
- Die schon bestehenden Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU/KMU werden weitergeführt und
- Direktkredite für betroffene Unternehmen: Details werden gerade ausgearbeitet
- Steuerstundungen, Herabsetzung der Steuervorauszahlungen, Verzicht auf Nachforderungszinsen, Stundungszinsen und Säumniszuschläge
- Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Stundungen, Ratenzahlungen, Herabsetzen von Beitragsgrundlagen und Nachsicht von Verzugszinsen sind möglich. SVS-Infoseite
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Stundungen, Ratenzahlungen, Nachsicht bei Säumniszuschlägen, Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen möglich.
- Weitere Hinweise: Kreditinstitute können unter anderem Kreditraten
Sprecht Eure Hausbank darauf an, wenn Ihr aktuelle Liquiditätsprobleme habt. Auch bei anderen laufenden Verträgen (Miete, Leasing, Versicherung, etc.) kann der Vertragspartner um Stundungen ersucht werden. Dies ist aber immer die Entscheidung des Vertragspartners, ob beispielsweise ein Zahlungsaufschub gewährt wird.
Ich bitte Euch, Eure Mitarbeiter nicht zu kündigen, sondern, wenn möglich in Kurzarbeit zu schicken, um den Erhalt und den Wiederaufbau der Wirtschaft nach der Krise zumindest ein bisschen zu erleichtern. Mittlerweile geht die Anmeldung zur Kurzarbeit bereits auch online und ihr könnt sogar die Lehrlinge dort anmelden.
Seid sicher, dass ich weiterhin für Euch kämpfe, damit wir alle Elektrotechniker sicher durch diese Krise bringen. Bitte haltet durch und geht den Weg mit uns und Euren treuen Mitarbeitern weiter, einer für alle und alle für einen!
Gemeinsam schaffen wir das als TEAM „Elektrotechnik“ ÖSTERREICH! Vielen Dank.
Andreas Wirth
Bundesinnungsmeister
Alle Informationen der Wirtschaftskammer Österreich zum Thema Kurzarbeit, findet ihr hier:
Corona-KURZARBEIT
Die Sozialpartner haben ein vereinfachtes Coronavirus-Kurzarbeitsmodell vereinbart, damit möglichst viele Beschäftigte in den Betrieben gehalten werden können:
- Sozialpartnervereinbarung: Formular Einzelvereinbarung
- Sozialpartnervereinbarung: Formular Betriebsvereinbarung
COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe
Die ausgefüllten Dokumente sind der jeweiligen Landesinnung zu übermitteln. Folgende Vorgangsweise wurde mit der Gewerkschaft akkordiert:
Unterschrift des AN auf der Kurzarbeitsvereinbarung bei mangelnder physischer Verfügbarkeit des AN aufgrund eines behördlichen Betretungsverbotes oder sonstiger Abwesenheiten?
In bestimmten Wirtschaftsbereichen ist es derzeit Arbeitnehmern durch das durch Verordnung normierte behördliche Betretungsverbot untersagt, in die von der Verordnung erfassten Betriebe zur Unterfertigung der Kurzarbeitsvereinbarung physisch zu kommen. Die genannte Verordnung bestimmt nämlich, dass zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Betreten bestimmter öffentlicher Orte oder Unternehmen nicht erlaubt ist.
Für diese außergewöhnlichen Sachverhaltskonstellationen empfiehlt die WKÖ folgende Vorgangsweise:
- Zur Dokumentation, dass mit den betroffenen Arbeitnehmern tatsächlich Kurzarbeit vereinbart wurde, wurde mit den Gewerkschaften einvernehmlich vereinbart, dass in solchen Fällen eine tatsächliche Unterfertigung der Kurzarbeitsvereinbarung im Sinne eines Verbesserungsauftrages beim AMS nachgereicht werden kann.
- Zwischenzeitlich können Unternehmen zur Dokumentation über die einzelvertragliche Vereinbarung von Kurzarbeit beim Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe die E-Mail-Korrespondenz (Whattsapp- oder SMS-Nachrichten, etc.) mit den Arbeitnehmern beilegen bzw. in einem Begleitschreiben an die regionale Geschäftsstelle des AMS erklären, dass mit den betroffenen Arbeitnehmern telefonisch Kurzarbeit vereinbart wurde.
- Gleichsam ist bei aktuellen Krankschreibungen, Urlaub, Sonderbetreuungszeit gemäß 18b AVRAG oder sonstigen Dienstverhinderungen von Arbeitnehmern (wegen der notwendigen Betreuung von nahen Angehörigen, Kindern, etc.) vorzugehen, wo aufgrund der Abwesenheit vom Betrieb eine zeitnahe eigenhändige Unterfertigung der Kurzarbeitsvereinbarung vor Einführung der Kurzarbeit nicht möglich ist.
Das BMDW hat eine Zusammenstellung zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der neuen „Corona Kurzarbeit“ veröffentlicht. Die Kurzarbeit-Sozialpartnervereinbarung wird gerade aktualisiert.
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
Laut neuester Informationen werden die Sozialversicherungsbeiträge bereits ab dem ersten Monat im Rahmen der vereinbarten Kurzarbeit dem Arbeitgeber erstattet. Damit wurden der Forderung der Bundesinnung, die gemeinsam mit der Bundessparte während der Verhandlungen mit der Bundesregierung Folge geleistet wurde:
- Bei betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit kann auf Basis einer Sozialpartnervereinbarung eine Kürzung der Arbeitszeit von 10 – 90% beantragt werden. Im Durchrechnungszeitraum kann diese sogar phasenweise auf 0% gesenkt
- Der dabei entstandene Entgeltausfall wird durch das AMS in Form einer Kurzarbeitsbeihilfe so ausgeglichen, dass sich ein Nettogehalt von 80 – 90%, gestaffelt nach Einkommenshöhe, ergibt. Ebenfalls ersetzt werden dem Arbeitgeber die anteiligen Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge.
- Vor Beginn der Kurzarbeit sind Alturlaube und Zeitguthaben zur Gänze zu konsumieren. Der Beschäftigtenstand muss während der Kurzarbeit und mindestens 1 Monat darüber hinaus aufrechterhalten
Vorschreibungen für Kammerumlagen gegenstandslos
Zur Linderung von etwaigen Liquiditätsengpässen von Mitgliedern aufgrund der Corona-Krise, setzt die WKO ab sofort die Vorschreibung der Grundumlagen für dieses Jahr bis auf Weiteres aus. Bereits erfolgte Vorschreibungen für das Jahr 2020 sind als gegenstandslos zu betrachten.
Darüber hinaus besteht im Falle einer wirtschaftlichen Notlage aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit, eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der Steuern (darunter auch die Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2) zu beantragen. Zusätzlich kann ein diesbezüglicher Antrag gestellt werden, dass die Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden.
Die wichtigsten Infos für Unternehmen rund um Corona am Coronavirus-Infopoint der WKÖ und berufsspezifische Informationen für Elektrotechniker und die zur Bundesinnung gehörenden Berufsgruppen sind auf der Homepage der Bundesinnung verfügbar:
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/start.html
Auf der Website des Haus der Elektrotechnik, findet ihr alle Informationen und Formulare zu der derzeitigen Lage gebündelt: www.hde.gmbh
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich