Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird die gesetzliche Grundlage für die Energiewende in Österreich schaffen. Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft, unterstützt den im Ministerrat beschlossenen Gesetzesvorschlag. „Unser Energiesystem steht vor einer grundlegenden Transformation. Wir müssen in den kommenden Jahren nicht nur massiv erneuerbare Erzeugungsanlagen zubauen – wir müssen diese erneuerbare Energie auch in den Netzen aufnehmen und speichern können. Die Basis dafür muss das EAG schaffen“, erklärt Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie. „Ein rascher und reibungsloser Beschluss des Gesetzespaketes im Nationalrat hat für uns daher oberste Priorität.“
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist ein umfassendes Gesetzespaket, das die Rahmenbedingungen für den Umbau des österreichischen Stromsystems hin zu – über das Jahr betrachtet – 100% Strom aus erneuerbaren Quellen schaffen wird. Laut Regierungsprogramm soll dieses Ziel 2030 erreicht werden. Dafür müssen erneuerbare Erzeugungskapazitäten im Ausmaß von 27 TWh errichtet werden. Zum Vergleich: Derzeit werden in Österreich rund 74 TWh Strom pro Jahr erzeugt.
„Im Zuge dieses massiven Umbaus darf jedoch die Versorgungssicherheit nicht vergessen werden“, betont Strugl. „In diesem Bereich belegt Österreich weltweit einen Spitzenplatz, den es auch während der Transformation des Energiesystems zu halten gilt. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung ist eine verlässliche Stromversorgung ein Standortfaktor und ein Wettbewerbsvorteil. Mit dem richtigen Rahmen ist eine erstklassige Versorgungssicherheit auch in einem volatileren System machbar“, sagt Strugl.
Wesentliche Aspekte des EAG-Pakets aus Sicht der E-Wirtschaft sind:
Neugestaltung der Förderkulisse
Die Förderungen im Bereich der erneuerbaren Erzeugung werden neu strukturiert. Mit Marktprämien und Investitionszuschüssen stehen künftig zwei Instrumente zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass alle Technologien – also Wind, Wasser und PV – gleichzeitig ausgebaut werden, gibt es technologiespezifische Ausbaupfade. Die Fördersumme ist mit einer Milliarde im Durchschnitt über drei Jahre gedeckelt.
Wasserstoff und Flexibilität
Künftig kann die Errichtung von Elektrolyseanlage zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas durch einen Investitionszuschuss gefördert werden. Oesterreichs Energie begrüßt diese Regelung, da grüner Wasserstoff künftig eine wesentliche Rolle bei der Dekarbonisierung des Energiesystems spielen wird und entscheidend zur Flexibilisierung des Stromsystems beitragen kann. In der Hochlaufphase müssen Anreize gesetzt werden, um einen Aufbau der Erzeugung von grünem Wasserstoff im Wettbewerbsmarkt zu ermöglichen. Zudem sollen Elektrolyseure und Pumpspeicherkraftwerke künftig von Netznutzungs- und Netzverlustentgelten befreit werden.
Energiegemeinschaften
Mit Bürgerenergiegemeinschaften und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, schafft das EAG künftig die Möglichkeit für Bürger, Gemeinden und Vereine direkt an der Energiewende teilzunehmen. Die Unternehmen der heimischen E-Wirtschaft unterstützen diesen Zugang und werden Dienstleistungen und Projektmodelle etablieren. In der praktischen Umsetzung wirft der aktuelle Gesetzesvorschlag allerdings eine Reihe von technischen und organisatorischen Herausforderungen auf, die es noch zu klären gilt.
Ökologische Ausschlusskriterien
Künftig sind Neubauten, Erweiterungen und Revitalisierungen in Gewässerstrecken mit sehr gutem ökologischen Zustand sowie in Natura 2000 Gebieten und Nationalparks von Förderungen ausgenommen. Dass nun auch eine Revitalisierung bestehender Anlagen nicht mehr möglich sein wird, sieht die E-Wirtschaft kritisch. Damit wird die Erreichung der ohnehin schon sehr ambitionierten Ziele im Bereich Wasserkraft weiter erschwert.
Standortdifferenzierung bei Windkraft
Um einen breitflächigeren Ausbau der Windkraft zu ermöglichen und Standortnachteile auszugleichen soll das EAG die Möglichkeit bieten die per Verordnung festgelegte Markprämie anhand von Standortkriterien anzupassen. Oesterreichs Energie begrüßt diese Regelung grundsätzlich – noch ist allerdings unklar wie sie im Detail umgesetzt werden soll.
Freiflächenabschlag bei PV
Für größere Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und Flächen im Grünland soll es künftig einen Abschlag von 25 % geben. Oesterreichs Energie sieht diese Regelung kritisch, da ein Abschlag in dieser Höhe mögliche Kostenvorteile deutlich übersteigt und daher vermutlich bremsend auf den Ausbau und damit die Zielerreichung wirken wird.
Förderung von Biomasse
Das EAG enthält Regelungen für die Neuerrichtung, für das Repowering sowie für den Bestandserhalt von Biomasseanlagen und bietet damit vielfältige Möglichkeiten die Ziele in diesem Segment zu erreichen.
Brennpunkt Netzausbau
Der kontinuierliche Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze ist eine wichtige Voraussetzung für den raschen Ausbau der erneuerbaren Erzeugung. Ohne leistungsfähige Netze können weder PV-Anlagen noch Windparks schnell in die Energieinfrastruktur eingebunden werden. Da der Netzausbau jedoch keinen Kernbestandteil des EAG-Pakets bildet, ist es wesentlich, dass dieses Thema an anderer Stelle rasch vorangetrieben wird und den Netzbetreibern die notwendigen Investitionen ermöglicht.
„Die E-Wirtschaft steht bereit, die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Energie- und Klimaziele zu setzen und dadurch den Konjunkturmotor anzuwerfen. Ein ausgewogenes EAG muss dafür rasch den rechtlichen Rahmen schaffen“, so Strugl abschließend.
Weitere Informationen unter www.oesterreichsenergie.at
Quelle: Österreichs E-Wirtschaft