EEÖ sieht weiteren Handlungsbedarf für den Weg aus der Energiekrise und zur Klimaneutralität:

Energieeffizienzgesetz braucht strengeres nationales Einsparziel

von Jasmin Fuerbach
Foto: © Pixabay

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) appelliert für deutlich höhere Ambitionen beim neuen Energieeffizienz-Reformgesetz, dessen Begutachtungsfrist am 18.1.23 endet. Laut Dachverband habe das letzte Jahr sehr eindringlich die Krisenanfälligkeit der österreichischen Energieversorgung offenbart und die Klimakrise weiterhin deutlich spürbar gemacht. Mit dem aktuellen Entwurf zum Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 (kurz Energieeffizienzgesetz) liege nun ein zaghafter Schritt der Bundesregierung vor, um die jahrelangen Versäumnisse bei der Erneuerung der österreichischen Energieversorgung aufzuholen.

„Umfangreiche Energieeffizienz- und Energieeinsparmaßnahmen sowie der beschleunigte und systematische Ausbau erneuerbarer Energie sind die untrennbaren Geschwister der österreichischen Energiewende. Sie gewährleisten die hundertprozentige Versorgung mit heimischer erneuerbarer Energie und ebnen den Weg in die Klimaneutralität bis 2040. Umso wichtiger ist es jetzt, ein Gesetz in Kraft zu setzen, welches zu messbaren und realen Einsparungen von Endenergie führt!“, betont Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. Bereits seit 2020 sollte das Gesetz in Kraft sein, durch die jahrelange Verzögerung seiner Vorlage sei wertvolle Zeit verloren gegangen, so die Expertin.

Mehr Ehrgeiz für die Erreichung von Energiesicherheit und Klimazielen

Insbesondere kritisiert der EEÖ den im Gesetzesentwurf anvisierten nationalen Endenergieverbrauch von 920 PJ im Jahr 2030 als nicht ausreichend. Um den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der aktuellen europäischen klima- und energiepolitischen Zielsetzungen leisten zu können, sei jedoch laut einer Studie des Umweltbundesamtes zum Energieeffizienzgesetz eine Reduktion des energetischen Endverbrauchs auf bis zu 820 PJ wünschenswert. „Wenn wir es ernst meinen mit der Erneuerung unserer Energieversorgung und wenn wir unsere Klimaschutzverpflichtungen einhalten wollen, so muss sich der Zielwert für den energetischen Endverbrauch jedenfalls am unteren Ende des Spektrums und nicht am oberen orientieren! Auch die auf europäischer Ebene inzwischen ehrgeizigeren Ziele zur Reduktion der Treibhausgase bis 2030, mindestens minus 55 % gegenüber 1990, weisen in diese Richtung“, so Prechtl-Grundnig.

Bundesländer in die Verantwortung nehmen

Der vorliegende Entwurf zum Energieeffizienzgesetz sehe außerdem vor, dass die Bundesländer Einsparziele erreichen und sich bei Zielverfehlung rechtfertigen müssen. „Das ist im Prinzip ein richtiges Zeichen, weil die Bundesländer, insbesondere im Gebäudebereich, wichtige Instrumente zur Regelung des Energieverbrauchs in der Hand haben. Allerdings fehlen Konsequenzen im Falle der Zielverfehlung. Damit besteht die Gefahr, dass die Wirksamkeit auf Landesebene im Sande verläuft“, so Prechtl-Grundnig.

Sie schlägt vor, die Bundesländer an den zu erwartenden Strafzahlungen, die beim Verfehlen der Klimaziele zu gewärtigen sind, entsprechend zu beteiligen, wenn die ihre jeweiligen Länderziele nicht erreichen. Laut EEÖ müssten 2023 nun endlich die Voraussetzungen für eine gedeihliche Entwicklung der Energieversorgung aus hiesigen erneuerbaren Quellen geschaffen werden. Dazu seien, wie im Falle des Energieeffizienzgesetzes, wichtige Rahmenbedingungen für den Erneuerbaren-Ausbau zu schaffen und durch die Bundesländer tatkräftig umzusetzen. „Es geht jetzt um einen gemeinsamen Kraftakt, der Österreich krisensicher, unabhängig von unzuverlässigen verbrecherischen Regimen und nicht zuletzt klimafit macht!“ so Prechtl-Grundnig. Doch dazu brauche es abgestimmte und ambitionierte Aktivitäten im Bereich der Energieeffizienz und beim systematischen Ausbau erneuerbarer Energie.

Weitere Informationen auf www.erneuerbare-energie.at

Quelle: OTS APA

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