Präsident Müller: „Investitionsbedingungen für LNG-Anbindungsleitungen sollen verbessert werden“
Die Bundesnetzagentur konsultiert ab 13.7.2022 den Entwurf für eine Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen („KANU“). Diese Festlegung soll Voraussetzungen für eine zeitnahe Refinanzierung von neu errichteten Anbindungsleitungen für LNG-Anlagen schaffen.
„Mit der Festlegung zu kalkulatorischen Nutzungsdauern geben wir Netzbetreibern finanzielle Sicherheit und beseitigen Hemmnisse, die einem zügigen Aufbau von Infrastruktur zum Import von verflüssigtem Erdgas entgegenstehen könnten“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Verkürzte Nutzungsdauern für LNG-Anlagen und die Anschlussleitungen an das Fernleitungsnetz
Die geplante Festlegung sieht vor, dass Netzbetreiber Anschlussleitungen für LNG-Anlagen deutlich schneller als bisher abschreiben und über die Netzentgelte wieder verdienen können. Dies beseitigt Investitionsunsicherheiten und schafft Anreize zur Erhöhung der Versorgungssicherheit.
Auch LNG-Anlagen können in einem überschaubaren Zeitrahmen abgeschrieben werden, soweit sie nicht ohnehin von einer Regulierung ausgenommen sind. Für LNG-Anlagen werden im bisherigen Rechtsrahmen keine kalkulatorischen Nutzungsdauern bestimmt und durch die Festlegung erstmals eingeführt.
Schaffung eines regulatorischen Rahmens für die Dekarbonisierung
Ein weiterer Inhalt des Festlegungsentwurfs ist die Möglichkeit, die kalkulatorischen Nutzungsdauern der Erdgasnetzinfrastruktur an die Klimaschutzziele der Bundesregierung anzupassen. Die Netzbetreiber können die Nutzungsdauern für Neuinvestitionen ab 2023 so wählen, dass sie bis zum Jahr 2045 vollständig abgeschrieben und über die Netzentgelte refinanziert werden. Es handelt sich dabei um eine Option. Auch eine Abschreibung über diesen Zeitpunkt hinaus (z.B. für den Transport von Wasserstoff) soll weiterhin möglich bleiben.
Stellungnahmemöglichkeit bis zum 26. August 2022
Der Entwurf der Festlegung ist auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/bk9-kanu veröffentlicht. Marktteilnehmer können den Festlegungsentwurf bis zum 26. August 2022 kommentieren.
Weitere Informationen auf www.bundesnetzagentur.de
Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen